Wegbenutzer?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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savannah
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Wegbenutzer?

Beitrag von savannah » 20.03.2014, 20:39

Hallo,

ich hatte schon früher mal gepostet und habe jetzt eine neue Frage.

Hier die Situation:

B wohnt "in zweiter Reihe" und muß um auf sein Grundstück zu kommen über das Grundstück von A. Im Grundbuch eingetragen ist ein Geh- und Fahrtrecht für den jeweiligen Besitzer...
B wohnt schon seit 35 Jahren dort, A seit 10 Jahren und hat jetzt wegen seiner 2 kleinen Kinder vor ca. 6 Jahren ein Tor zur Straße hin gebaut.
B hat gegen das Tor geklagt und verloren.
Zwei Jahre später hat A geklagt, dass das Tor zu schließen ist und gewonnen.
A öffnet und schließt das Tor jetzt bei jeder Durchfahrt.

Sohn und Bruder von A lassen das Tor grundsätzlich offen.

Das Urteil besteht gegen B. Kann man etwas dagegen tun, dass Verwandte und Freunde von B das Tor offen lassen und A bei Hinweis das Tor zu schließen auch noch beschimpfen?

Danke
Savannah



Artikel lesen
Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

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Klaus
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Re: Wegbenutzer?

Beitrag von Klaus » 20.03.2014, 20:58

Sind der Sohn und der Bruder denn Gäste oder Bewohner. Ist das beim Gehen durch das Tor, als der Gehflügel. Oder ein Fahrflügel, beim Fahren.
Wäre es nur ein "Geh"törchen, gibts automatische Türschliesser für 5 Euro.

Man könnte eine Unterlassungsklagen gegen die beiden anstrengen, nachdem man Sie direkt Informiert hat das das Tor zu schliessen ist.

Zum Zweck des Parkens, ohne das etwas zu Haushalt geliefert wird, gilt das Fahrrecht nicht für Gäste. Jedoch ist das schwer zu beweissen.

Klaus

P.S. Nicht vergessen das die Kosten des Tor und sein Unterhalt umgelegt werden können.
P.S. Jaja wegen der Kinderchen.....
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

savannah
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Re: Wegbenutzer?

Beitrag von savannah » 20.03.2014, 21:34

Danke für die rasche Antwort.

Sohn und Bruder wohnen nicht dort.
Tor ist zweiflügelig. Kurze Seite zum Durchgehen. Beide Flügel zum Durchfahren. Alles wird offengelassen, ob beim Gehen oder Fahren.

Kann A Besuchern (die sich nach freundlicher Information nicht daran halten und auch noch rumpöbeln) Hausverbot erteilen (und wie wäre da die Vorgehensweise)?

Savannah

P.S. Klar - nur wegen der Kinderchen - wer will den Nachbarn schon was Böses :twisted:
P.S. 5 Euro würde A vielleicht in Schwellen (oder noch lieber Scherben auf dem Weg), Rattengift, russischen Schlägertrupp oder ähnliches investieren :wink:

Klaus
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Re: Wegbenutzer?

Beitrag von Klaus » 20.03.2014, 22:03

Nein, Hausverbot wird nicht gehen.

Ich würde denen nachweislich mitteilen das das Tor geschlossen werden muss, und dann eben wieder klagen. Evtl. kann man auch den Nachbarn erneut verklagen da es sein Gäste sind, da gabs mal ein Urteil.......

Falls man nachweisen kann das die "Gäste" nur zum parken einfahren, kann man das denen auch verbieten einzufahren. Wobei die mit der Ausrede ich hab ein Glas Wasser gebracht aus der Nummer raus kommen.

Die Schweller gehören zum "Unterhalt" und lassen sich umlegen.

Bei uns lässt der Paketbote immer offen....... :-), ich wohne hintern und kann das aber nicht sehen. Nur hören wenn die Nachbarin blöd schimpfen rumhüpft.....

Ich persönlich würde kein Tor errichten, wenn dann ein elektrisches.....
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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