Wegerecht abkaufen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Wegerecht abkaufen

Beitrag von 40piel10 » 01.08.2014, 12:23

Hallo und guten Tag,

ich habe eine Frage an die Spezialisten hier im Forum.

B hat ein eingetragenes Wegerecht auf A´s Grundstück. Im Grundbuch ist eingetragen: Gang- und Fahrtrecht zur Nutzung des herrschenden Grundstücks als Wohn- und Geschäftshaus (Großhandel mit zahnmedizinischen Geräten - von Kleininstrumenten bis zum Zahnbehandlungsstuhl) jedoch ohne Recht zum Abstellen von Fahrzeugen an der mit Kopfsteinpflaster belegten Zufahrt zur Scheune und zwar auf einer Breite von drei Metern. Sowie ein Leitungsführungs- und -unterhaltungsrecht.
B hat noch einen weiteren Zugang, an einer öffentlichen Straße gelegen, zu seinem Haus.

Da es viele Streiteien gibt, und B, A bereits verklagt hat, möchte A, B das Wegerecht abkaufen. Im Notarvertrag von vor 30ig Jahren steht etwas über einen Gebührenwert von 15.000,- DM für beide Grunddienstbarkeiten.

Die Anwältin von A findet die Idee gut und jetzt ist sich A aber nicht sicher, wass er B bieten soll. A hat sich gedacht so etwa 15.000 Euro. Was ist ein Wegerecht wert und wieviel würdet ihr bieten?

Es sollte vielleicht auch erwähnt werden, dass das Haus von A sich in bester Lage befindet und das sich die Grundstückspreise zum heutigen Zeitpunkt auf bis zu 1000 Euro der m2 belaufen.

Viele Grüße und schon mal Danke.



Artikel lesen
Ein Detektiv kann ermitteln

Detektiv

 

Was helfen könnte wäre ein Detektiv. Der könnte als neuraler Beobachten ermitteln wer der Täter ist und mit Bilder oder auch nur als Zeuge das Verfahren in Gang bringen.

 

Wie finde ich den besten Detektiv ?

Dir Detekteien o.....

mehr Infos



Klaus
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Re: Wegerecht abkaufen

Beitrag von Klaus » 01.08.2014, 12:37

Wenn A es dringend braucht - unbezahlbar
Wenn A es unbeding loswerden will- wertlos

Ich würde B erst einmal offenbaren was das Wegerecht an Unterhalt kostet. Also mal den Weg ausbessern lassen, einen Reinigungsdienst beauftragen und ein Tor errichten. Gleich mit Kostenvoranschlägen. Die erste echte Reinigungsrechnung mit dem Hinweis das die monatlich kommt, würde ich mal produzieren, damits ernst wirkt.

Dann würde ich 2000 Euro bieten, hoch gehts von alleine. Irgendwelche Zahlen auf irgendwelchen Verträgen in den 30ern haben heute keinen Sinn mehr.
Wobei der Wert seines Grundstück erheblich an Wert verliert wenn er keine Zufahrt zur Scheune mehr hat. Es kann dann ja nicht mehr gewerblich genutzt werden.

Das Problem ist das der nicht verkaufen muss und so keine Nachteile hat
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Re: Wegerecht abkaufen

Beitrag von 40piel10 » 01.08.2014, 13:00

Lieber Klaus, Sie sind unbezahlbar:-) Danke für die rasche Antwort.

A hat B bereits eine Teilsanierung des Hofes in Rechnung gestellt. Die will B natürlich nicht zahlen. Es gibt sogar einen Vertrag, in den festgelegt ist, dass sich B zu 50ig% beteiligen muss.

A hat schon Klage eingereicht und wird B jetzt ein Angebot über 9.000 Euro unterbreiten.

Danke. Danke. Danke.

Klaus
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Re: Wegerecht abkaufen

Beitrag von Klaus » 01.08.2014, 13:15

Sanierung ? Vertrag....ok die 30er sind nicht lange her, aber sind denn die beiden Parteien noch die ursprünglichen. Denn nur dann gilt ein "Vertrag",
ansonst bleiben nur die "Unterhaltskosten"
A hat schon Klage eingereicht und wird B jetzt ein Angebot über 9.000 Euro unterbreiten
Ich würde viel geringer anfangen. Nach dem Motto Wert des Wegerechts 5000 Euro, Kosten des Unterhalts 4000 Euro = Restwert 1000 Euro.

Fängt man mit 9000 Euro an, wird der erst mal das doppelte wollen. War wohl die Idee des Anwalts, dessen Rechnung hängt am Streitwert

Und warum "Klage" eine Angebot kann man auch direkt unterbreiten....
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Re: Wegerecht abkaufen

Beitrag von 40piel10 » 01.08.2014, 13:59

Das ist eine lange Geschichte.

L hat vor ca. 30ig Jahren an B einen Teil seines Grundstückes verkauft. B hat ein Haus darauf gebaut und von L ein Wegerecht eingeräumt bekommen, damit die Lieferanten besser anliefern können, denn B musste sein Haus in einen Hang bauen. Von der anderen Seite aus ist sein Haus wegen Treppen schlechter zu erreichen, dieser Eingang liegt aber auch an einer öffentlichen Straße.

L hat den Hof nie viel genutzt und B hat sich dort ausgebreitet. Nun kommt A ins Spiel, der das Haus von L kauft und sich ausbreitet. Allerdings immer darauf achtet, dass das Wegerecht von B nicht beeinträchtigt wird.

Trotzdem kommt B nicht damit klar, dass er auf dem Hof nicht mehr machen kann was er will. Mitlerweile ist er auch ein alter Mann. Er fängt an, A zu schikanieren und verklagt A auch wegen diverser Kleinigkeiten. Das ist dem Gericht so wichtig, dass erst im Dezember die Verhandlung ist.

A lässt einen Teil des Hofes, Kopfsteinpflaster sanieren und stellt B die Hälte in Rechnung. B will nicht zahlen und A reicht Klage ein. Gerichtstermin Angang Sept. Die Anwältin von A sagt, dass der Vertrag schon noch Bestand hat.

Das Nachbarschaftsverhältnis ist auf Dauer zuerstört. B braucht laut seinen Eigenen Angaben in Anwaltsschreiben, den Weg nicht mehr für Lieferanten, da er keine Lieferungen mehr erhält. Deshalb möchte A das Wegerecht zurückkaufen. Die Höhe des Betrages hat A sich ausgedacht und nicht die Anwältin. Ist außerdem egal, da die Rechtschutzversicherung von A übernimmt.

A geht bis zu 20000 Euro, um B loszuwerden. Er will auch nicht mit ihm verhandeln, da er ihm nicht traut. Er macht das lieber über Anwältin und Gericht. Vielleicht lässt B sich ja darauf ein. Wenn nicht, hat A es wenigstens probiert.

Klaus
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Re: Wegerecht abkaufen

Beitrag von Klaus » 01.08.2014, 14:24

Da A und B keinen "Vertrag" haben zählt nur das Grundbuch. Steht da nichts weiter drin, zahlen A und B nur die Unterhaltkosten und zwar "Anteilig".
Ob dazu ein "neues Pflaster" gehört, kommt drauf an was mit dem "alten Pflaster" war.
Die Anwältin von A sagt, dass der Vertrag schon noch Bestand hat.
Klar, vor der Verhandlung sagen die immer " wir haben Chancen", in der Verhandlung "vergleichen Sie sich"..
Er will auch nicht mit ihm verhandeln, da er ihm nicht traut.
Anders wird es kaum gehen, da es nur ein Vergleich sein kann. Und der entsteht nach Verhandlung.

Warum sollte sich die andere Partei vergleichen. Als Rechtsnachfolger von L interessieren Ihn die Verträge zwischen L und A nicht. Die Klage wird abgewiesen die Kosten und beide Anwälte trägt der Käger.

Würde des Beklagte den Weg nicht brauchen, gäbe es doch keinen Ärger ?

Das wird so nichts werden
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Re: Wegerecht abkaufen

Beitrag von 40piel10 » 01.08.2014, 16:37

A klagt ja nicht darauf, dass B auf sein Wegerecht verzichtet, sondern, dass B sich anteilmäßig an der Reparatur eines 30ig Jahre alten Kopfsteinpflasters beteiligt, welches durch Baumwurzeln beschädigt wurde.

Erst nachdem B auf nichts eingegangen ist, hat A Klage eingereicht. Nachdem jetzt der Gerichtstermin feststeht, ist A auf die Idee gekommen, B das Wegerecht anzukaufen. Deshalb möchte A jetzt, dass die Anwältin B ein Angebot unterbreitet.

A wird jetzt sehen, wie es weitergeht und hat sich auch auf den negativen Ausgang eingestellt.

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Re: Wegerecht abkaufen

Beitrag von Klaus » 01.08.2014, 16:44

Wieso hat man sich denn nicht an den Baumbesitzer schadlos
gehalten der den Schaden ja zu verantwortet hat. :-)

Oder ist das der selbe der den Schaden von Nachbarn ersetzt will.

Das Verfahren geht so.

Der Richter schimpft:
A du bödesböser Kerl, wenn ich einen Gutachter beauftrage und A verliert kostet das A tausende an Euro
B du bödesböser Kerl, wenn ich einen Gutachter beauftrage und B verliert kostet das B tausende an Euro
A was soll das mit dem Verkauf denn jetzt, das ist nicht Verfahrensgegenstand.

Dann gehen die Anwälte mit dem Mandanten raus und erklären jeweils:
Der Richter ist ein Böser, wir sollten nachgeben.

Dann wird man einen Betrag ermitteln..... und der klügere gibt nach.
Beide zahlen den Anwälte jeweils eine weitere Gebühr, bleiben auf den Kosten sitzen..

Oder der Richter urteilt.... und Unterhaltskosten werden Anzeilig der Nutzung geteilt. Benutzt also einer den Weg gar nicht.....
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Re: Wegerecht abkaufen

Beitrag von 40piel10 » 01.08.2014, 16:59

B benutz den Weg. Aber Klaus hat recht.

A war bei der Anwältin, weil B ihn mit Anwaltsschreiben und Anzeigen überhäuft hat und bat um Hilfe. Die hat geraten Klage wegen der Hofkosten einzureichen. A hat gezögert. Aber dann hat B eine Klage wegen anderer Sachen eingereicht und dann war A sauer und hat ebenfalls Klage einreicht. So, und jetzt hat er den Salat.

Was machen.

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Re: Wegerecht abkaufen

Beitrag von Klaus » 01.08.2014, 17:14

und das ganze wird in einen Verfahren abgewickelt ?
Der Richter hat sooon Hals. Der wartet nur bis einer sagt: "Ich hab Recht, man sieht im doch an wie doof der Gegener ist".

Hab ihr denn auch berechtigte Forderungen.

Im Gesetzt steht:

Code: Alles auswählen

B darf den Weg von A nutzen, hier sogar gewerblich, also rein mit den dicken Brummies
A darf alles was B daran nicht hindert.
Was ist daran rumzudeuten.

Was gibts daran Anzuzeigen ? Und Schreiben eines Anwalt, so Sie unberechtigt sind legt man ab, bis die Klage kommt.

Da werden max. die Sachen zu verhandeln sein, die eine Rechtsgrundlage haben. Vermutlich ist aber nix über. Also schlägt die Vergleichskeule des Richters mit Unterstützung der Anwälte auf A und B nieder.

Schade das selbst hier nicht ausgeführt wird welche Vertragsverhältnis zwischen A und B bestehen soll, warum der Baumbesitzer nicht zahlt, und ob die Unterhaltung des Weges ein Neubau ist. Die Fragen wird der Richter auch stellen - wenn er sich Mühe gib.

Und dann die "Epressung, ich will das Recht abkaufen" - also der Grund für die Schikanen die der andere anzeigt :-) ohoh
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Re: Wegerecht abkaufen

Beitrag von 40piel10 » 01.08.2014, 20:42

1. B darf den Weg von A nutzen, hier sogar gewerblich, also rein mit den dicken Brummies
2. A darf alles was B daran nicht hindert.

Und wenn jeder das Eigentum des Anderen respektieren würde, gäbe es dieses Forum nicht.

Ich habe Antwort auf meine Frage erhalten, dafür bedanke ich mich sehr.

Hiermit ziehe ich mich aus der Unterhaltung zurück.

Klaus
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Re: Wegerecht abkaufen

Beitrag von Klaus » 01.08.2014, 22:57

Jaja
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