Wegerecht einseitig löschen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Sasü
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Wegerecht einseitig löschen

Beitrag von Sasü » 12.04.2015, 11:39

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich im Voraus schon einmal für Ihre Hilfe bedanken. Um Ihnen einen bestmöglichen Einblick zu gewähren möchte ich vorab A Situation kurz erläutern.

A Eltern, beide verstorben, haben damals ein sehr großes Grundstück erworben. Bruder B hat über die Hälfte dieses Grundstückes eine Schenkung erhalten. Im Grundbucheintrag ist ein Wegerecht eingetragen. Seit A nun in dem vorderen Haus wohnen nutzt mein Bruder B das Wegerechte immer wieder um unsinnige und vollkommen abwegige anschuldigen zu stellen und schaltet immer wieder einen Anwalt ein.
Der Neuste Fall:
A ließen damals einen elektrischen Zaun aufstellen um unser Grundstück abzugrenzen. Bruder B erhielt hierfür mehrere Fernbedienungen.
Nun fordert B das wir den Zaun abbauen, da dieser für ihn ein Hindernis darstellen würde und unsere Kinder ja nun groß genug wären um nicht einfach auf die Straße zu rennen.

Nun wissen A nicht wie wir vorgehen sollen. Noch hat B keinen Anwalt eingeschaltet, jedoch wird dies mit Sicherheit bald passieren. A würden gerne in Frieden und ohne andauernde Streitereien und vollkommen haltlose Anschuldigungen hier leben, daher überlegten A uns ob man eventuell das Wegerecht löschen kann um vielleicht so Frieden zu schaffen, bzw weniger Angriffsfläche zu bieten.
Sein Grundstück kann von einer Seitenstraße aus erreicht werden. BruderB hat dort auch ein großes Tor aufgebaut. Sein Grundstück ist also immer noch erreichbar und es besteht keine zwingende Notwendigkeit dies über unser Grundstück zu tun.

Ich hoffe Sie können uns helfen.

Nochmals vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen



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    Re: Wegerecht einseitig löschen

    Beitrag von Klaus » 12.04.2015, 12:00

    Die Regeln zu lesen wäre nett gewesen A und B nicht ich un Er

    Wenn Grundbuch keine auflösende Bedingung steht, nach dem Motto: Wegerecht bis die neue Straße fertig ist. Kann man es nur löschen wenn beide einverstanden sind.

    Das elektrische Tor ist ausreichend. Ich würde den Funk abstellen und ein Schlüsselschloß einbauen. Dann kann der erst mal aussteigen wenn er durch will. Danach mal Kosten für Unterhalt erzeugen und verlangen.
    nutzt mein Bruder B das Wegerechte immer wieder um unsinnige und vollkommen abwegige anschuldigen zu stellen
    Wie das denn.

    Ich würde dem Bruder für das wegerecht einfach "Geld" anbieten, es stimmt er der Löschung dann zu,

    Klaus
    PS: REGELN BEACHTEN
    Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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