Freitag 30 Juli 2010 - Uhrzeit: 17:49:42
2009-02-05
Dieter Appelt und Wolfgang Gartzke kritisieren nach heutiger Umweltausschusssitzung erhebliche Ausweitung der Nachbar-Einflussmöglichkeiten: "schürt den Unfrieden". "Beschäftigungsprogramm für Gerichte".
Die SPD hat auch im Umweltausschuss des Landtages den Gesetzentwurf der CSU abgelehnt, der das Recht von Nachbarn, sich gegen Bäume auf angrenzenden Grundstücken zu wehren, erheblich verstärken wird. "Dieses Gesetz ist der blanke Unsinn.
Es ist ein einziges Beschäftigungsprogramm für Anwälte und Gerichte und schürt den Unfrieden zwischen den Menschen", kritisierten die SPD-Landtagsabgeordneten Dieter Appelt (Neumarkt) und Wolfgang Gartzke (Ansbach) nach der heutigen (28.11.) Sitzung des Umweltausschusses.
Schon jetzt müssen sich Bayerns Gerichte häufig mit Streitereien um den Grenzabstand von Bäumen und Sträuchern kümmern und daraus entstehende Nachbarschaftsfehden versuchen zu schlichten. Der Gesetzentwurf der CSU will nun das Recht von Eigentümern, gegen Pflanzungen des Nachbarn auf dessen Grundstück Einfluss zu nehmen, ganz erheblich ausweiten. Bisher gilt die Regelung, dass Sträucher und Bäume unter zwei Metern Höhe bis zu 50 Zentimeter und ab zwei Metern bis zu 200 Zentimenter an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden dürfen. Künftig soll nämlich verlangt werden können, "dass auf einem Nachbargrundstück in Grenznähe nicht Pflanzen gehalten werden, die die Benutzung seines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigen".
Schon jetzt müssen sich Bayerns Gerichte häufig mit Streitereien um den Grenzabstand von Bäumen und Sträuchern kümmern und daraus entstehende Nachbarschaftsfehden versuchen zu schlichten. Der Gesetzentwurf der CSU will nun das Recht von Eigentümern, gegen Pflanzungen des Nachbarn auf dessen Grundstück Einfluss zu nehmen, ganz erheblich ausweiten. Bisher gilt die Regelung, dass Sträucher und Bäume unter zwei Metern Höhe bis zu 50 Zentimeter und ab zwei Metern bis zu 200 Zentimenter an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden dürfen. Künftig soll nämlich verlangt werden können, "dass auf einem Nachbargrundstück in Grenznähe nicht Pflanzen gehalten werden, die die Benutzung seines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigen".
"Jeder Experte faßt sich angesichts dieses Gesetzesvorhabens an den Kopf", kommentiert Dieter Appelt den Vorgang und weist darauf hin, dass der Justizminister höchstselbst noch vor einem Jahr die nach seinen Worten "bewährten Bestimmungen des bayerischen Nachbarschaftsrechts über den Grenzabstand" nicht geändert sehen wollte. "Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier auf dem Weg der Gesetzgebung ein privater Nachbarschaftsstreit endgültig und zu einseitigem Nutzen entschieden werden soll - allen nachteiligen Folgen für viele Gartenbesitzer in Bayern zum Trotz. Das machen wir Sozialdemokraten nicht mit", betonte Dieter Appelt.
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