Sonntag 05 Februar 2012 - Uhrzeit: 08:21:10
2009-10-22
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Mecklenburg-Vorpommern hat aus guten Gründen bislang bewusst auf ein Nachbarrechtsgesetz verzichtet.
Die Verfechter eines Nachbarrechtsgesetzes erwarten mehr Rechtsklarheit und weniger Nachbarkonflikte. Doch auch ein spezielleres Gesetz wird häufig nicht helfen, einen Streit zwischen Nachbarn zu vermeiden oder beizulegen."
Das private Nachbarrecht in Mecklenburg-Vorpommern ist hinreichend geregelt: Der Bundesgesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch ganz wesentliche Regelungen getroffen: unter anderem den Überwuchs, Beeinträchtigungen durch Lärm oder Gestank und das Notwegerecht. Rechte wie etwa das Hammerschlags- und Leiterrecht können darüber hinaus, ohne dass es dafür einer spezifischen Regelung im Landesrecht bedürfte, aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme begründet werden.
Das private Nachbarrecht in Mecklenburg-Vorpommern ist hinreichend geregelt: Der Bundesgesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch ganz wesentliche Regelungen getroffen: unter anderem den Überwuchs, Beeinträchtigungen durch Lärm oder Gestank und das Notwegerecht. Rechte wie etwa das Hammerschlags- und Leiterrecht können darüber hinaus, ohne dass es dafür einer spezifischen Regelung im Landesrecht bedürfte, aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme begründet werden.
"Viele Streitfälle, wie die Hühnerhaltung in der Nachbarschaft, das Aufstellen von Gartenzwergen oder das Nacktbaden in Nachbars Swimmingpool," so Justizministerin Kuder weiter, "sind einer Regelung im Landesrecht überhaupt nicht zugänglich. Seien wir doch einmal ehrlich: Nachbarstreitigkeiten haben häufig eine lange Vorgeschichte. Die Ursachen sind oft mehr menschlicher und weniger juristischer Natur. Der – vermeintliche – Rechtsverstoß ist dann nur noch willkommener Anlass, den Nachbarn vor Gericht zu ziehen. Die Landesregierung setzt deshalb im Bereich des Nachbarrechts auf die einvernehmliche Konfliktlösung und nicht auf "Klein-Klein Regelungen". Der beste Weg, Streit zwischen Nachbarn beizulegen, bleibt das Gespräch miteinander."
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