Freitag 30 Juli 2010 - Uhrzeit: 17:46:10
2009-04-02
Bregenz, am 01.04.2009 (VF) „Unsere Vorschläge zur Verbesserung der Nachbarrechte sind in die Änderung des Baugesetzes eingeflossen. Nach anfangs zögerlichem Verhalten konnte letztendlich die ÖVP von der Notwendigkeit einer Stärkung der Grundeigentü
Sachargumente haben ÖVP überzeugt
FP-Landeschef Egger machte bereits vor Wochen auf die Problematik der Nichteinhaltung von Bebauungsplänen aufmerksam. Anhand konkreter Fälle wurden die langwierigen Bauverfahren bzw Gerichtsprozesse, die sich über Jahre hinweg erstrecken, aufgezeigt und in weiterer Folge Verhandlungen mit dem Regierungspartner ÖVP geführt. „Unsere Sachargumente und die notwendige Hartnäckigkeit haben letztendlich dazu geführt, dass nun im Baugesetz die Einhaltung eines Bebauungsplanes in Bezug auf Gebäudehöhe, Bebauungslinie und Baugrenze im Bauverfahren als Nachbarrecht verankert wird. Wir schaffen notwendige Rechtssicherheit und erreichen dadurch auch eine deutliche Verfahrensbeschleunigung. Gleichzeitig werden Ungleichbehandlungen von Grundbesitzern eingestellt“, so Egger.
FP-Landeschef Egger machte bereits vor Wochen auf die Problematik der Nichteinhaltung von Bebauungsplänen aufmerksam. Anhand konkreter Fälle wurden die langwierigen Bauverfahren bzw Gerichtsprozesse, die sich über Jahre hinweg erstrecken, aufgezeigt und in weiterer Folge Verhandlungen mit dem Regierungspartner ÖVP geführt. „Unsere Sachargumente und die notwendige Hartnäckigkeit haben letztendlich dazu geführt, dass nun im Baugesetz die Einhaltung eines Bebauungsplanes in Bezug auf Gebäudehöhe, Bebauungslinie und Baugrenze im Bauverfahren als Nachbarrecht verankert wird. Wir schaffen notwendige Rechtssicherheit und erreichen dadurch auch eine deutliche Verfahrensbeschleunigung. Gleichzeitig werden Ungleichbehandlungen von Grundbesitzern eingestellt“, so Egger.
Verbesserungen im Raumplanungsgesetz als nächster Schritt
„Die jetzige Änderung des Baugesetzes ist ein erster Schritt, dem allerdings weitere folgen müssen. Willkürakte in Widmungsfragen gehören leider immer noch zur gelebten Praxis, aber wir werden auch diese einstellen“, kündigen Egger und Amann eine Initiative zur Verbesserung des Raumplanungsgesetzes a
„Die jetzige Änderung des Baugesetzes ist ein erster Schritt, dem allerdings weitere folgen müssen. Willkürakte in Widmungsfragen gehören leider immer noch zur gelebten Praxis, aber wir werden auch diese einstellen“, kündigen Egger und Amann eine Initiative zur Verbesserung des Raumplanungsgesetzes a
Bei Rückfragen:
Landesparteiobmann LR Dieter Egger– 0664 / 62 55 588
Klubobmann Ing Fritz Amann – 0664 / 253 02 95
zurück
Diese Artikel wurde bereits 369 mal gelesen.
Landesparteiobmann LR Dieter Egger– 0664 / 62 55 588
Klubobmann Ing Fritz Amann – 0664 / 253 02 95
zurück
Diese Artikel wurde bereits 369 mal gelesen.
Tornadoschaden...
Tornadoschaden...
gewerbliches Sägen auf Privatgrund - imm...
Fenster Fachwerkhaus...
A belästige meine nachbarn durch lärm...
Diebstahl Im Haus...
Wegerecht verkaufen?...
Erlaubte Carportlänge im Grenzbereich......
Gehrecht zu meinen Gunsten-wer darf noch...
Abgrabung eines Vorgartens für PKW-Stell...
Besuchen Sie unser Forum!
Tornadoschaden...
gewerbliches Sägen auf Privatgrund - imm...
Fenster Fachwerkhaus...
A belästige meine nachbarn durch lärm...
Diebstahl Im Haus...
Wegerecht verkaufen?...
Erlaubte Carportlänge im Grenzbereich......
Gehrecht zu meinen Gunsten-wer darf noch...
Abgrabung eines Vorgartens für PKW-Stell...





