Freitag 30 Juli 2010 - Uhrzeit: 17:43:34
2009-07-11
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei einer anstehenden Mieterhöhung die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche maßgeblich ist (Az. VIII ZR 205/08). Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist, die Abweichung aber nicht mehr
„Mit diesem Urteil orientiert sich der BGH an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Flächenabweichung“, sagte Haus & Grund-Mietrechtsexperte Kai Warnecke. Er erläuterte, dass die Ursache für Flächenabweichungen überwiegend in unterschiedlichen Berechnungsmethoden liegt.
Der BGH ermögliche mit diesem Urteil eine praxisgerechte Lösung.
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