Sonntag 05 Februar 2012 - Uhrzeit: 08:31:58
2009-07-11
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei einer anstehenden Mieterhöhung die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche maßgeblich ist (Az. VIII ZR 205/08). Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist, die Abweichung aber nicht mehr
„Mit diesem Urteil orientiert sich der BGH an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Flächenabweichung“, sagte Haus & Grund-Mietrechtsexperte Kai Warnecke. Er erläuterte, dass die Ursache für Flächenabweichungen überwiegend in unterschiedlichen Berechnungsmethoden liegt.
Der BGH ermögliche mit diesem Urteil eine praxisgerechte Lösung.
Zentrale Staubsaugeranlage sehr laut...
Zwei Mieter wettern gegen uns! Was tun?...
Dürfen Mieter das Wegerecht auch nutzen?...
Wegerecht...
Heckenschnitt, wer ist zuständig?...
Beschlussfassung ein Risiko ohne gleiche...
Wer trägt die Prozess / Gerichtskosten L...
Parken auf eigenem Grundstück - Be- entl...
Videoüberwachung...
Nachbar macht uns das Leben schwer (Über...
Besuchen Sie unser Forum!
Zwei Mieter wettern gegen uns! Was tun?...
Dürfen Mieter das Wegerecht auch nutzen?...
Wegerecht...
Heckenschnitt, wer ist zuständig?...
Beschlussfassung ein Risiko ohne gleiche...
Wer trägt die Prozess / Gerichtskosten L...
Parken auf eigenem Grundstück - Be- entl...
Videoüberwachung...
Nachbar macht uns das Leben schwer (Über...



