Freitag 18 Mai 2012 - Uhrzeit: 01:58:17
Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, 33 C 4476/98-67
Wie weit darf Tierliebe gehen?
Das Amtsgericht Frankfurt entschied, dass einem Mieter, der in einer Ein-Zimmer-Wohnung zwei!! Schäferhunde hält, gekündigt werden kann. Der Mieter war sehr uneinsichtig und bestand auf Hundehaltung, trotz Abmahnung des Vermieters. Er wohnte mit seinen Hunden im dritten Stock eines Mietshauses. Das Gericht meint, Mitbewohner könnten vor Hunden dieser Größe Angst haben. Zwei ausgewachsene Schäferhunde können auf so engem Raum erhebliche Schäden in der Wohnung anrichten, die Wohnung sei einfach zu klein. (Anm. d. Red.: wo mag das Herrchen nun wohnen? Im Zwinger?)
Wegerechtsfläche will vom neuen Eigner t...
Stützmauer in falscher Höhe in NRW...
Rechte bei detailierter Teilungserklärun...
Wegerecht für Gartenanteil bei WEG mit R...
Grenze...
Reienhaus - Giebelwand...
Grenzwand verputzen oder reicht Anstrich...
"Leiter + Hammerrecht"...
Das Rundumpaket - all-inklusive!...
tägliche Lärmbelästigung durch Techno vo...
Besuchen Sie unser Forum!
Stützmauer in falscher Höhe in NRW...
Rechte bei detailierter Teilungserklärun...
Wegerecht für Gartenanteil bei WEG mit R...
Grenze...
Reienhaus - Giebelwand...
Grenzwand verputzen oder reicht Anstrich...
"Leiter + Hammerrecht"...
Das Rundumpaket - all-inklusive!...
tägliche Lärmbelästigung durch Techno vo...



