Freitag 18 Mai 2012 - Uhrzeit: 01:58:46
Landgericht Gießen 1 S 128/97
Mieter müssen Kampfhunde nicht in Ihrer Nachbarschaft dulden.
Mieter müssen Kampfhunde nicht in Ihrer
Nachbarschaft dulden. Darauf hat der Mieterverein
Hamburg hingewiesen. Der Mieterverein beruft sich
dabei auf entsprechende Gerichtsurteile und rät
Mietern, den Vermieter in die Pflicht zu nehmen.
Der Anspruch auf Entfernung trifft auch auf Hunde zu, die
bisher unauffällig oder friedlich waren. Das Landgericht
Gießen hat in seiner Entscheidung festgestellt, das eine
Gefährdung der Mitbewohner durch die Haltung eines
Kampfhundes in einem Mietshaus nicht
ausgeschlossen werden kann.
Nachbarschaft dulden. Darauf hat der Mieterverein
Hamburg hingewiesen. Der Mieterverein beruft sich
dabei auf entsprechende Gerichtsurteile und rät
Mietern, den Vermieter in die Pflicht zu nehmen.
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Kampfhundes in einem Mietshaus nicht
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