Freitag 18 Mai 2012 - Uhrzeit: 01:59:50
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 1 A 11188/96
Bauherren die sich nicht an die Bauvorschriften halten, handeln steht auf eigenes Risiko.
Bauherren die sich nicht an die Bauvorschriften halten, handeln steht auf eigenes Risiko.
Die Stadt oder Gemeinde darf grundsätzlich verbieten, das nicht genehmigte
Wohnungen genutzt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Bauherr kann sich nicht darauf berufen das er darauf vertraute das der Bebauungsplan geändert werde. Die Baubehörde untersagt die Nutzung der Keller und Dachgeschosswohnung zu Recht.
Die Stadt oder Gemeinde darf grundsätzlich verbieten, das nicht genehmigte
Wohnungen genutzt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Bauherr kann sich nicht darauf berufen das er darauf vertraute das der Bebauungsplan geändert werde. Die Baubehörde untersagt die Nutzung der Keller und Dachgeschosswohnung zu Recht.
Wegerechtsfläche will vom neuen Eigner t...
Stützmauer in falscher Höhe in NRW...
Rechte bei detailierter Teilungserklärun...
Wegerecht für Gartenanteil bei WEG mit R...
Grenze...
Reienhaus - Giebelwand...
Grenzwand verputzen oder reicht Anstrich...
"Leiter + Hammerrecht"...
Das Rundumpaket - all-inklusive!...
tägliche Lärmbelästigung durch Techno vo...
Besuchen Sie unser Forum!
Stützmauer in falscher Höhe in NRW...
Rechte bei detailierter Teilungserklärun...
Wegerecht für Gartenanteil bei WEG mit R...
Grenze...
Reienhaus - Giebelwand...
Grenzwand verputzen oder reicht Anstrich...
"Leiter + Hammerrecht"...
Das Rundumpaket - all-inklusive!...
tägliche Lärmbelästigung durch Techno vo...


