Freitag 18 Mai 2012 - Uhrzeit: 02:04:55
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg
Der Eigentümer eines Grundstücks kann vom Besitzer des Nachbargrundstücks verlangen, dass er überhängende Zweige von Bäumen oder Sträuchern entfernt.
Beseitigt der Nachbar die auf das andere Grundstück hinüber hängenden Zweige trotz Aufforderung nicht, kann der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks die Zweige selber abschneiden.
Die Kosten der Selbsthilfe-Aktion trägt dann der säumige Nachbar.
Beseitigt der Nachbar die auf das andere Grundstück hinüber hängenden Zweige trotz Aufforderung nicht, kann der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks die Zweige selber abschneiden.
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