Klagen ohne Kostenrisiko

Mit einer Prozessfinanzierung können Unternehmer wie Privatpersonen das Prozessrisiko auslagern und schonen so ihre Liquidität.




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Gerade in Krisenzeiten stehen alternative Finanzierungsformen hoch im Kurs. Weil Banken genau hinschauen und nur äußerst restriktiv Kredite vergeben, suchen Unternehmer Hände ringend nach Alternativen. Dabei entdecken sie die Prozessfinanzierung, wenn sie zum Beispiel höhere Forderungen aus nicht bezahlten Rechnungen per Gericht eintreiben müssen. Wichtigster Effekt der Prozessfinanzierung: Das Unternehmen bleibt liquide und erspart sich die Bildung von Rückstellungen in Höhe möglicher Prozesskosten. „Das können schnell fünfstellige Summen sein, die in der Bilanz gebunden sind“, rechnet Dr. Gerrit Meincke, Geschäftsleiter Prozessfinanzierung bei der FORIS AG vor. „Mit der Auslagerung des Risikos kann der Unternehmer sein Geld weiter ins Kerngeschäft investieren, statt es in Anwalts- und Gerichtskosten zu parken. Die Bilanz bleibt sauber und die Liquidität unangetastet“, so Meincke.

Eine Prozessfinanzierung ist für zwei Gruppen interessant: Für diejenigen, die ihr Geld lieber anderweitig investieren und das Finanzierungsrisiko an einen Dritten auslagern möchten. Und für diejenigen, die mangels Geld nicht in der Lage sind, einen langen Prozess zu finanzieren. Damit ist die Prozessfinanzierung, die die FORIS AG vor gut zehn Jahren erfunden und im Rechtsmarkt etabliert hat, für Unternehmen wie Privatleute gleichermaßen interessant.


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„Wir übernehmen als Prozessfinanzierer das komplette Risiko und im Falle einer Niederlage auch sämtliche Kosten“, so Tödtmann. Die FORIS steigt ab einem Streitwert von 200.000 EURO mit einer Finanzierung ein. Sollte das Verfahren verloren gehen, zahlt der Kläger nichts. Gewinnt er, erhält der Prozessfinanzierer eine zuvor individuell vereinbarte Erfolgsbeteiligung, die in der Regel zwischen 10 und 30 Prozent liegt. Ob eine Prozessfinanzierung möglich ist, hängt von zwei Faktoren ab: Die FORIS-Experten müssen nach Prüfung des Falles überwiegende Erfolgsaussichten sehen und der Prozessgegner muss aller Voraussicht nach am Ende des Verfahrens auch das Geld haben, um die eingeklagte Summe bezahlen zu können.




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