Das Hamburger Landgericht verurteilte ihn den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. "Es wäre besser gewesen wenn die beiden nie aufeinander getroffen wären", sagte der Richter. Bei den ständigen Begegnungen der Nachb.....
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In der dritten Etage kletterte der Angetrunkene von seinem auf den Balkon des Nachbarn. Als er versuchte, diesen zu schlagen, fiel er in ein Gebüsch. Da nach dem derzeitigen Ermittlungsstand nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Mann von dem 46-Jährigen geschubst wurde, nahmen Polizeibeamte diesen fest.
Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.
In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....
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Der 37-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo nur leichte Verletzungen festgestellt wurden.