Nachricht aus der Nachbarschaft

Beunruhigende Mails und Anrufe locken in Vertragsfallen Mein Nacktbild im Internet veröffentlicht?!




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Nachbar baut Fenster zu

In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

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Grundsatzurteil: Wann müssen Nachbarn Beeinträchtigungen durch Bäume hinnehmen? … nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis einen Anspruch auf Beseitigung geben. Eine derart schwere Beeinträchtigung ist durch die Birken wie im vorliegenden Fall jedoch nicht erreicht. (BGH, Urteil v. 20.09.2019, Az.: V ZR 218/18) (GUE)...

Internetabzocker ziehen derzeit alle Register: Da werden Mails verschickt mit dem Hinweis auf angebliche Nacktbilder des Empfängers im Internet oder es wird per Anruf auf wichtige Online-Informationen aus der Nachbarschaft hingewiesen.

Die dreisten Aktionen sollen zum Besuch von Internetseiten animieren und in Vertragsfallen locken. �Auf keinen Fall reagieren�, empfiehlt Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Schon im letzten Jahr endete die Anmeldung auf Internetseiten mit Gewinnspielen, �kostenlosen� SMS, Tests zur eigenen Lebenserwartung oder zur Routenplanung für viele mit einer bösen Überraschung. Tage nach dem Ausfüllen der Online-Formulare erhielten Surfer eine Rechnung für einen angeblich geschlossenen Vertrag. Die neuesten Maschen der Abzocker im Netz: Man bekommt eine Mail mit der Betreffzeile �Ihr Nacktbild wurde im Internet veröffentlicht� oder wird per Telefonansage auf eine angebliche wichtige Nachricht eines Nachbarn aufmerksam gemacht, die online abgerufen werden soll. Ruft man die genannten Seiten neugierig oder verunsichert auf und macht die dort geforderten Angaben, schnappt die Vertragsfalle zu. 98 Euro für ein Jahr fremde Nacktfotos im Internet oder 216 Euro für einen zweijährigen Zugang zu einem Nachbarschaftsportal sollen gezahlt werden. �Grundsätzlich sollte man mit persönliche Angaben im Internet sehr vorsichtig umgehen�, warnt Verbraucherschützerin Sievering-Wichers. Werden auf vermeintlich kostenlosen Seiten Anmeldung und Postanschrift verlangt, empfiehlt sie, die Seiten gründlich auch in den AGB - auf möglicherweise entstehende Kosten zu prüfen oder sicherheitshalber komplett auf die Nutzung des Angebots zu verzichten. Ist die Vertragsfalle zugeschnappt, erfährt man bei der Verbraucherzentrale, wie man sich am besten wehrt.


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Mieter bei Nachbarschaftsstreitigkeiten erschossen

Rettungswagen

Gegen 17 Uhr alarmierte die ebenfalls verletzte Ehefrau eines 47 Jahre alten Hausbewohners die Rettungskräfte per Notruf. Sie habe an das ihre Mann durch mehre Schüsse in die Brust angeschossen wurde. Trotz einer schnellen Krankenversorgung durch Rettungskräfte erlag der Mann sp&au.....

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Hier muss endlich der Gesetzgeber einschreiten und eine deutliche Preisinformation sowie die ausdrücklichen Zustimmung des Surfers zur Kostenpflicht festschreiben, fordert Sievering-Wichers.





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