Freitag 18 Mai 2012 - Uhrzeit: 02:16:45
Gesetze des Bundesland:
- Abschnitt I Obligatorische Schlichtung als Prozessvoraussetzung- Abschnitt II Gütestellen nach § 15 a Abs. 1 EGZPO
- Abschnitt III Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor dem Schlichter der Gütestelle nach Abschnitt II
- Abschnitt IV Vergütung für das Güteverfahrender Gütestellen nach Abschnitt II und deren Vollstreckung
- Abschnitt V Vollstreckung aus dem Vergleich der Gütestellen und Klauselerteilung
- Abschnitt VI Änderung des AGGVG, In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten und Übergangsvorschriften
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