ich habe hier nochmal eine Frage und bitte Dich nochmal um Dein Wissen.
Wohnungseigentum, bestehend aus A und B verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung in Verbindung mit Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
A und B Teilungserklärung: Im Gemeinschaftseigentum verbleiben insbesondere die Zusasserversorgungsleitungen bis zu den Absperrhähnen einer jeden Wohneinheit, die Entsorgungsleitungen bis zu den Unterverteilern in einer jeden Wohneinheit sowie die bauseits montierten Fernmelde- und Schwachstromanlagen. Das Leitungsrecht von A ist nicht grundbuchrechtlich gesichert. Wie auch immer ein Notleitungsrecht würde A auf jeden Fall bekommen.
Gib mir bitte einen Tip und einen Hinweis auf die Rechtslage.
Hat B ein Recht auf die Meßeinheit in Sondereigentum A auch wenn die Möglichkeit besteht, die Meßeinheit in Sondereigentum B unterzubringen?Danke