Nicht dinglicher Inhalt des WEG

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Nicht dinglicher Inhalt des WEG

Beitragvon Thunderandlight » 18.11.2008, 18:57

Hallo,

hier möchte ich noch mal um Hilfe bitten:

Was ist ein nicht dinglicher Inhalt des Wohnungseigentumsgesetzes? :?: :(

Vielen Dank und liebe Grüsse
Thunderandlight
 
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Beitragvon Klaus » 27.11.2008, 14:38

Worterfindungen gehören immer der Erfinder.

Es gibt dingliche Rechte, beschränkt dingliche Rechte.

Sicher auch kann man nicht dingliche Rechte oder ein dingliches Unrecht erfinden. Interessant wäre zu erfahren im welchen Zusammenhang dieser Begriff benutzt wird

ding|lich <Adj.>: 1. gegenständlich; real, konkret; in der Realität vorhanden: etw. d. erfahren; <subst. ...

Also hier eine in de Realität vorhandener Inhalt ?!?!

Klaus
Klaus
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