Es gibt dingliche Rechte, beschränkt dingliche Rechte.
Sicher auch kann man nicht dingliche Rechte oder ein dingliches Unrecht erfinden. Interessant wäre zu erfahren im welchen Zusammenhang dieser Begriff benutzt wird
ding|lich <Adj.>: 1. gegenständlich; real, konkret; in der Realität vorhanden: etw. d. erfahren; <subst. ...
Also hier eine in de Realität vorhandener Inhalt ?!?!