Hallo !
Was gilt für Eigentümer von Wohneigentumswohnungen.
1.Müssen sich die Schichtarbeiter(Eigentümer zugleich) an das nächtliche Duschverbot handeln? - Da man nach den Früh und Nachtschicht duschen muss?
2.Kann so ein Verbot durch Eigentümerversammlung beschlossen werden?
3. Angenommen es würde so ein Beschluss stattfinden, kann er durch mehrheit der JA Stimmen beschlossen werden, oder
müssten alle JA aussprechen?
Gibt es ein gerichtliches Urteil etc.?
Danke für Eure Antworten!
LG