Hallo Forum,
A besitzt ein 2-Familienhaus und hat die Hauptwohnung an B vermietet. Die Einliegerwohnung benutzt A selber als Abstellräume.
Hauptwohnung und Einliegerwohnung haben einen gemeinsamen Hauseingang/Flur.
B ist jetzt für ein halbes Jahr auf Montage und hat seine Wohnung verschlossen. Nach einem Streit zwischen A und B will B dem Besitzer A den Zutritt zur Wohnung (zwecks lüften und nach dem rechten sehen) verweigern, und statt dessen jemandem fremdes die Schlüssel zukommen lassen.
A hat keinen Zweitschlüssel zur Wohnung und müsste im Notfall die Türen aufbrechen.
Ist das Verhalten von B korrekt? Darf er fremde Personen in die Wohnung lassen?
Die Einliegerwohnung von A ist nicht abgeschlossen bzw. abschliessbar, also könnte jeder an A´s abgestellte Sachen kommen.
Kann A für die Zeit der Abwesenheit von B ein anderes Haustürschloss einbauen?
B ist übrigens der Sohn von A.....
Gruss
Frank