Es geht um eine Eigentumsanlage im Reihenhausstiel.
Das Grundstück und die Hausteile sind durch Sondernutzung geregelt.
Das anfallende Oberfächenwasser wird per Anteilsschlüssel auf die Eigentümer umgelegt.
Nun will ein Eigentümer seine Regenrinne vom Kanalnetz abtrennen und in eine Zisterne mit versickerung einleiten.
Da dieser Teil des Gebäudes ja keine ableitung ins Kanalnetz mehr hat verringern sich die Gebühren entsprechend.
Nun meine Frage wem stehen die eingesparte Gebühren zu, nur dem einen Eigentümer oder per Anteilsschlüssel allen) ?
Danke Weowe