In einer 1 Raum Wohnung(30m²) halten sich 3 Personen auf. Den Nachbarn B,C,D und E fiel auf, dass da 2 Personen auf Dauerbesuch in der Wohnung sind. Das geht schon mehrere Monate so.
Der Mieter der 1 Raum Wohnung bezieht ALG2.
Die Nachbarn befürchten zwar keine Belastungen der NK sind aber dennoch der Auffassung, dass der VM von der Überbelegung der Wohnung von Mieter A nichts mitbekommen hat.
Sollen die Nachbarn den VM(Wohnungsgesellschaft) trotzdem darüber informieren?