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Wie kann man sich richtig und effektiv schützen

 
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Nudel



Anmeldedatum: 22.01.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.01.2010, 16:22    Titel: Wie kann man sich richtig und effektiv schützen

Hallo!!

Folgende Situation: ein Haus und drei Eigentümer
A beschwerte sich ohne ersichtlichen Grund über Balkomblumen von C weil diese ihre Gartenmöbel (selbstgemachte aus Bretter)verdrecke.
Da laufend Drohbriefe kamen mit der Aussage A verlange jetzt 40E pro Stunde für die Reinigung ihrer Möbel, tat C die Balkonblumen dann weg.
Da keinerlei Dreckspuren an den Möbeln zu ersehen war, meinte C das alles gut sei und wieder Friede einkehrte.
Weit gefehlt...C betreibt einen Internethandel auf Drop-Shipping Basis und nun behauptet A das C für das Geschäft neue Brandvers. neue Haftpflichtvers. und extra Mülltonnen brauche. Da C sich aber vorher informiert hat und für das Geschäft extra Versicherungen gemacht hat und A auch das mitgeteilt habe. Bestehe aber A darauf das er die Kosten übernehmen muss, falls mal ein Kunde hinfällt (es besteht keinerlei Kundenbesuche). Dann fand A zufällig einen Katalog mit der Internetadesse und jetzt möchte A das C extra Mülltonnen beantrage.
C wirft weder Geschäftsmüll noch den Hausmüll in die Tonne. Jetzt hat auch A schlechte Aussagen von C Eigentümer B erzählt, diese wohnt nicht dauerhaft in der Wohnung sondern kommt höchtens fünf mal pro jahr für eine Woche. Die glaubte das leider alles und nun meine Frage???
In der Teilungserklärung steht das 2/3 die Mehrheit bestimmen, da sich A jetzt B zum Freund gemacht hat...hat da C überhaupt noch eine Chance sich gegen Beschlüsse zu wehren (da C eigentlich nicht mitgeteiltl wird und A alles nach eigenen Vermessen macht)????
Auch die Eigentümerversammlung wurde ohne C veranstaltet weil diese gar keine Einladung bekommen haben. Ist dieses rechtlich???

Vielen Dank im voraus...bin leider nicht so bewandert mit solchen Fällen ,weil mir das noch nie im Leben passiert ist Shocked
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Klaus
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Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 2322

BeitragVerfasst am: 22.01.2010, 17:55    Titel:

Also mal das dumme Gelaber des Nachbar weggelassen ist wenig übirg.
Zitat:

Auch die Eigentümerversammlung wurde ohne C veranstaltet weil diese gar keine Einladung bekommen haben. Ist dieses rechtlich???

Haben die einen Verwalter oder haben die sich einfach mal getroffen

Zitat:
In der Teilungserklärung steht das 2/3 die Mehrheit bestimmen,

Aber nur über Dinge die man Beschliesen darf. Also nicht irgendwelche Kosten auf irgendjemanden umlegen.

Zitat:
Internethandel auf Drop-Shipping Basis

Was ist Drop-Shipping denn.

Die gewerbliche Nutzung einer Wohnung ist normaleweise kaum möglich.

K.
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Nudel



Anmeldedatum: 22.01.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.01.2010, 12:56    Titel:

Vielen Dank für die Antwort... nein A hat sich selbst zum Verwalter bestimmt weil die eine Eigentümerversammlung abgehalten haben ohne das C eine schriftliche Mitteilung bekommen hat ...C hat nur das Protokoll bekommen.
Es wurde ein Konto eingerichtet für etweilige Schäden am Haus, was C ganz gut findet aber sich damit abfinden muss, das C vorher nicht gefragt wird ob das auch gemacht werden soll oder müsste? Ist das richtig, daß A das darf???

nternethandel läuft nur über PC..keine Mitarbeiter oder sonstige Kosten für andere Eigentümer
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Klaus
Site Admin


Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 2322

BeitragVerfasst am: 30.01.2010, 13:39    Titel:

Zitat:
C eine schriftliche Mitteilung bekommen

Dann klagst du gegen die Beschlüsse der WEG. Nach zweidrei mal wirds besser.

Klaus
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Nudel



Anmeldedatum: 22.01.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.01.2010, 19:12    Titel:

Ja hat sich C auch schon so gedacht.... mal sehen was draus wird....
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