ich hoffe, das mit uns beiden wird antworttechnisch eventuell heute noch etwas, daher mein frühes schreiben... entschuldige dafür.
land brandenburg.
laut brandenburgischer bauordnung ist uns das setzen eines sichtschutzelementes möglich. wie es immer so ist: laut brandenburgischem nachbarschaftsrecht nicht.
nun haben wir einen hund. der nachbar beschwerte sich desöfteren über die "scheiss töhle", da er jedesmal verbellt wird, wenn er auf seinem grundstück ist. (eine videokamera bewies vor wenigen wochen, dass der hund während unserer arbeitszeit permanent von ihm geärgert wird.) ich weiss, dass das das bellen nicht entschuldigt. wir arbeiten bereits daran.
ich las (glücklicherweise durch zufall), dass man als "störer" (§ 31 des brandenburgischen nachbarschaftsrecht) die pflicht hat, seine einfriedung so zu verstärken, dass eine störung (hier durch den hund) nicht mehr stattfindet.
was sagen dir deine spontanen gedanken:
ist uns mit der begründung - "wir wollen lediglich den nachbarn vor unserem hund schützen!" - das setzen von sichtschutzelementen möglich?
wenn du dir keinen rat weisst, wer könnte es wissen?
ich danke dir schon jetzt für's lesen und eventuell auch antworten.
liebe grüsse.