Hallo zusammen!
Ein (natürlich völlig aus der Luft gegriffenes) Beispiel:
A liegt an der Straße, B und C dahinter. Es existiert eine Zufahrt zu B und C über das Grundstück von A (mit eingetragenem Wegerecht; C hat als Hinterlieger auch noch Wegerecht über das Grundstück von B).
B und C nutzen also die gesamte Länge der Zufahrt, A nur ungefähr die Hälfte, da dort seine Garage liegt.
Nun gibt es die sogenannte "Regensteuer", also eine Abwassergebühr, die sich nach der Größe von befestigter Fläche richtet (Pflasterung). Diese wird A (als Grundstückseigentümer) in Rechnung gestellt.
A möchte nun diese Gebühr auf B und C umlegen.
Darf er das und wenn ja, mit welchem "Verteilungsschlüssel"?
Schonmal vielen Dank für (eventuelle) Antworten.
Gruß
Emma