Hallo,
A hat 1 m von der Grundstückgrenze eine Hasel Busch stehen, diese ist aber kein Busch sonder ein "Baum" aus 3 Stück 15 cm dicken Ästen, seit 30 Jahren wachsend schon 9 m hoch, in der Krone mit Blättern dran.Wohnt seit 20 Jahren dort.
B hat 1 m von der GG ein Dach, da hat er seit mehreren Jahren viel Mehraufwand dieses Laub aus der Regenrinne teilweise monatlich auszuholen. Wohnt seit 20 Jahren dort.
Äste stehen nicht über, sie enden so 30 cm vor der Grenze, werden ab und zu abgeschnitten wenn sie zu lang sind und rüberreichen.
Nach dem Nachbarschaftsgesetz ist die Einspruchzeit vorbei, aber der B kann doch diesen Mehraufwand dem A diesen Mehraufwand der Regenrinnen putz- Firma berechnen, er könnte den Busch ja kürzen, oder er ist dann für das was sein laub anrichtet verantwortlich. Es ist viel Laub.
Oder doch nicht??
Danke für die Meinungen, am besten mit Gesetzeszitaten oder Gerichtsquellen....