A hat eine vermietete Eigentumswohnung in einer anderen Stadt als dem eigenen Wohnort. In der Anlage wohnen überwiegend ältere Leute.
Seit Jahren ist der Verwalter der Anlage untätig. Wenn überhaupt, schreibt der die Abrechnungen immer erst kurz vor Jahresende, obwohl er laut Vertrag bis 30.6. dazu verpflichtet wäre. Die Eigentümerversammlungen werden dementsprechend spät einberufen.
A bekommt daher immer Probleme mit der Steuererklärung und der Abrechnung mit dem Mieter. Letzterer ist aber zum Glück sehr geduldig.
Ansonsten kümmert sich der Verwalter um nichts. Die älteren Miteigentümer wissen fast gar nicht, welche Rechte sie gegenüber dem Verwalter haben, fordern diese also auch nicht ein.
A hat dem Verwalter schon sehr häufig Fristen gesetzt, die einfach ignoriert werden.
Kann A die Zahlung an den Verwalter einfach einstellen, weil dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt? Oder kann A das Hausgeld um die Verwaltervergütung einfach kürzen?