A hat mal eine Frage, da sein Nachbar sich entschlossen hat sein Parkplatz so auf seinem Grundstück zu platzieren das A aus der Wohnstube und von der Terasse immer drauf glotzen wollten A einen Sichtschutzzaun auftstellen (die Holzelemente 1,8m x 1,8m).
Nun zu A Frage ist die Höhe im schönen Bundesland Bremen erlaubt?
Habe da einen Link:
http://www.bauordnungen.de/html/bremen1.html#P04
unter Teil 2 § 9 Einfriedungen steht A dürfte 2m, also wäre alles rechtens? Da der Zaun mit der Grenze abschliessen würde, kein Fenster von Ihm verdeckt werden würde und der Schatten des Zauns auf unsere Seite fallen würde?
A Will sich da vorher absichern.
Danke im Vorraus für die Antworten.
Gruss
Baer