Hallo zusammen,
A hat im Zuge Haussanierung die Grundstücksgrenze (Grenzbebauung) zu B mit den üblichen Sachen: Dachüberhang, Wanddämmung, Fallrohre, etc. iüberbaut.
Gemäß Bauamt ist der Sachverhalt privatrechtlich zu regeln. Gleichzeitig liegen dem Bauamt aber zur Bewilligung der Baumaßnahme noch keine Unterlagen vor.
Fragen:
Worin bestehen die Aufgaben des Bauamtes (Bauaufsicht) bei privaten Baumaßnahmen?
Ist der Weg nicht eigentlich so, ich stelle einen Bauantrag, reiche die gewünschten Unterlagen ein, dass Bauamt genehmigt die Baumaßnahme und dann erst legt man mit dieser los?
Ist es immer noch so, dass derjenige, der überbaut oder ohne vorliegende Genehmigung baut, im Vorteil ist? Dies nach dem Motto, wenn erst mal etwas da ist, bleibt es, allenfalls wird ein kleines Bußgeld gezahlt, aber man hat dann das, was man wollte.
viele Grüße
Ulrich