Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Folgendes entwickelt sich zu meinem Problem:
Oma A schon hat Mitte der 60er Jahre Hühner entlang des Gartenzauns zum Nachbarn im abgesperrten Gehege gehalten.
Der Schwiegersohn, führt dieses “Gewohnheitsrecht“ bis heute fort.
Nun pflanzt der Nachbar B einen giftigen Strauch entlang des Zaunes, der bei den Geflügelzüchter abartig hochgiftig ist. Die Blüten übertragen sich ins Ei und beim Essen in den menschlichen Körper.
Nachbar B lehnt jegliches entfernen des Strauches ab und sagt, der sei nicht giftig.
Der Strauch ist jedoch anerkannt giftig.