Wegerecht,Moped fahren oder schieben?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Wegerecht,Moped fahren oder schieben?

Beitragvon ekke » 03.07.2010, 14:43

Hallo,
bin auch neu hier und habe noch keine passende Antwort auf mein Problem gefunden.

Grundstückbesitzer A,hat Wegerecht an Grundstückbesitzer B vergeben,vertraglich über Instandhaltung und Pflege von Weg und Tor vereinbart.
Soweit alles ok,mit dem PKW klappt es gut,jetzt hat der Sohn ein Moped zum Schulabschluss bekommen,fährt noch ser unsicher auf dem Weg(Füße immer unten),kann ich verlangen das er das Moped bis zum Tor schiebt?,ca 50m.
wir müssen den weg auch benutezn um in den Garten bzw.in den Fahradkeller zu kommen,Enkelkinder,Hund und Katze sind auch noch da,die Einsicht zum Weg ist durch das Haus eingeschränkt.

Würde mich mal Interessieren was ihr darüber denkt,eine rechtliche Grundlage wird es doch bestimmt nicht geben.

Mfg
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Beitragvon Klaus » 03.07.2010, 15:17

Wenn man ein Fahrt und Wegerecht hat dann gilt das selbstverständlich für ein verkehrstüchtiges angemeldetes (wenn nötig) Zweirad, genau wie bei einem Auto.

Das B unsicher sooo fährt kann kaum sein da man dafür einen "Führerschein" machen muss. Da kann kaum eine Gefahr ausgehen.
Die Beine runter liegt eher daran das er langsam und vorsichtig fährt.

K.
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Wegerecht,Moped fahren oder schieben?

Beitragvon ekke » 03.07.2010, 15:59

Ja, soweit verstehe ich das schon,Hausgrenze ist gleichzeitig die Grenze vom Weg,dadurch ist der Weg nicht einsehbar.
Vieleicht habe ich mich mit dem Moped nicht richtig ausgedrückt,Roller ist wohl besser,außerdem,ich bin auch jahrelang Zweirad gefahren,wenn du bei einer Gefahrensituation die Füße nicht hoch bekommst und nur die Vorderadbremse benutzt?
Ist aber nicht so wichtig,Frage war ja ob es irgend eine rechtliche Grundlage gibt,ob auf einem abgeschlossenem Grundstück das Roller fahren überhaupt erlaubt sein kann?
Kannst ja auch nicht laufend auf Tiere und Kinder aufpassen.

Mfg
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Beitragvon Klaus » 03.07.2010, 16:09

In den meisten Ländern ist nur verboten was in einem Gesetz steht. Daher wirst man kaum eine besondere Erlaubnis finden.

Bei Schrittgeschwindigkeit reicht eine Bremse aus.

Klar darf man seine Kinder nicht unbeaufsichtigt auf einem Weg spielen lassen wenn sie zu klein sind und in einem fahrenden Roller springen würden. An sonst ist ausreichend Platz für Roller und mehrere Tiere nebeneinander.

Was macht denn erst ein Auto.

Es gibt keinerlei Einschränkung die es einem Berechtigten verbietet das Fahr und Wegerecht mit einem Roller zu nutzen - Tag und Nacht so oft es nötig ist.

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Beitragvon Liesbeth » 04.07.2010, 21:23

Es muss A aus meiner Sicht der Dinge jedwedes durch B benutztes Fahrzeug akzeptieren. B hat sich freilich so zu verhalten, daß niemand mehr als unbedingt notwendig durch die Ausübung seines Rechtes gefährdet oder eingeschränkt wird oder das dienende Grundstück mehr als im Sinne der Grundbuchlast beabsichtigten Vereinbahrung in Anspruch genommen wird.. Das gilt imho auch für "freilaufende Kleinkinder" oder sonstiges Kleinvieh :roll:
Wenn der jugendliche Heizer in der Nähe ist einfach mal einen Fußball in seine Richtung schicken...
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Beitragvon andy » 05.07.2010, 06:21

Wenn der Bub' durch den Ball auf die Nase fällt, könnte er sich arg verletzen ... :shock: ... an solche Aktionen am besten gar nicht erst denken.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
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