Veranstaltung mit Steine werfern !
Hallo, A woht an einen Berghang oberhalb von uns ist ein Privates Grundstück der A die veranstaltet jedes Jahr ein fest ,und da gibt es seit Jahren Probleme mit Steine werfen es geht viel kaputt aber das was im letzten Jahr war war der knaller Anwohner mußten ihre Auto`s in Sicherheit bringen und mußten dabei um Leib und leben fürchten,das Dachziegel kaputt gehen ist ja normal ! aber das zeigt auch das es keine kleinen Steine sind.Die verantwortlichen zeigen sich macht los und haben auch kein Interesse was zu machen.die B sagt ist eine Private Veranstaltung auf privaten Grund aber es geht dabei doch um die einnahmen da wird Bier essen Kaffee und Kuchen verkauft ! ist das dann immer noch nicht Genehmigung Pflichtig ?
das Habe ich gefunden gilt das für das oben genannte auch ?
Eine entsprechende Regelung findet sich in Paragraf 117 Ordnungswidrigkeitengesetz. Dort heißt es:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlas oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Was können wir machen und was müßte die B machen ?
Grüße und danke
(Hab ne rechtschreibschwäche Sorry!)