Hallo, HILFE, hier meine Situation:
Rechts von A befindet sich das Haus von B. Zwischen beiden Häusern verläuft ein ca. 4 m breiter Weg, der genutzt wird:
1.als Gehweg für die Mieter von A, da der Eingang zu A Haus sich auf der Rückseite befindet.
2.als Fahrweg für die Mieter der Garagen von A, die sich hinter A Haus befinden und nur über diesen Weg erreichbar sind.
3.als Weg für B, da auf halbem Weg rechts dessen Eingang ist.
A hat ein Fahrtrecht von 1912 für diesen Weg, eingetragen auf Grundstück B.
Der Eigentümer von B parkt nun regelmäßig sein Fahrzeug auf diesem Weg vor seiner Eingangstüre - ein Vorbeifahren ist nicht möglich! - so dass A Mieter ihre Garage nur mit erheblicher Verzögerung, bzw. z.T. gar nicht nutzen können.
Sie drohen mit Mietminderung, bzw. Kündigung!
Außerdem:
B besitzt seit kurzem einen Hund. Dieser läuft hinter meinem Haus A auf A Grundstück (vor A Garagen) und hinterlässt dort seine "Haufen", ebenso wie in dem, von der Rückseite zugängigen, kleinen Garten.
Am Beginn des Fahrweges befindet sich ein altes, zweiflügeliges Tor, das nie geschlossen wurde.
B schließt nun - plötzlich - dieses Tor und verlangt von A Mietern, dass sie dieses jedes Mal öffnen und schließen sollen.
Welche Rechte hat A?
Danke
positivo46