Onlinespiel mit Headset bei offener Balkontür stört Nachbarn

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

Onlinespiel mit Headset bei offener Balkontür stört Nachbarn

Beitragvon Kriegissimo » 09.07.2010, 05:47

Hallo liebes Forum,

wie Ihr schon an der Überschrift erkennen könnt, habe ich hier einen besonders kniffligen Fall.

Zu den Fakten:

A kommt abends/nachts zwischen 20 und 3 Uhr von der Arbeit nach Hause. anstatt dann ins Bett zu gehen, treffen A und Kollegen uns noch mit einigen Arbeitskollegen nachts online und zocken ein wenig auf der PS3. Natürlich kann A um diese Uhrzeit (nach 22 Uhr) nicht den Fernseher aufdrehen und die Balkontür auflassen. Deshalb hat A sich gedacht, dass A sich ein Headset kaufe. Nicht irgendeins sondern ein richtig teures Ding (5.1 Sourround Sound) und kann so seinen Fernseher stumm schalten, da A alles über die Kopfhörer hört. Soweit so gut, aber wie geschrieben ist es ein Headset. Man kann also auch noch sprechen und mit den anderen Leuten kommunizieren.

A wohnt in einer Eigentumswohnung und die ist angeschlossen an eine Eigentümergemeinschaft, bestehend aus 2 Häusern die "L"-förmig stehen. So nun kommt es zu folgender Konstellation (ich hoffe ich krieg das hier mit Worten so gut beschrieben, dass es jeder versteht)
A wohnt in dem _ des "L's" und mein Balkon zeigt zur Seite des l <---senkrechten "L's"
Sprich A Balkon zeigt auf das Schlafzimmerfenster des lieben Nachbarn.
l <--- Nachbar's Schlafzimmer
_ <--- mein Balkon
Entfernung Luftlinie ca. 10 Meter von Fenster zu Fenster
Es ist kein Hinterhof sondern eine Grünanlage zwischen A und dem Nachbarn


Dieser klingelte heute um 24 Uhr bei A Sturm. Als A die Sprechanlage abhob brüllte er: "Hoffentlich ist bald die Balkontür zu oder ich komme mit der Polizei. Ich hoffe wir haben uns verstanden!"
Ziemlich verdutzt und fragend beschloss A die 32 Grad in meiner Wohnung mit einem eiskaltem Fussbad und einer geschlossenen Balkontür weiterzuführen um diesem Streit "erstmal" aus dem Weg zu gehen. A machte mir natürlich Gedanken ob er mir sowas überhaupt verbieten kann. Es ist unter der normalen Zimmerlautstärke, dazu noch das erste Mal und dann so ein Ton. Zumal er kein Businessmensch oder Work-a-holic ist. Er ist... *trommelwirbel*
Rentner.

Nun meine Fragen:
Was soll A machen? A möchte nicht in einer heißen Wohnung zocken und A möchte trotzdem weiter abends zocken.
Die Lautstärke ist wirklich wie ein normales Gespräch. Also A brülle nun nicht oder schrei durch die Gegend. Nein A rede normal mit den Leuten.
Bin A verpflichtet die Balkontür zu schliesen?

Ich hoffe jemand kann mir helfen...

In diesem Sinne bin ich gespannt auf die Antworten
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Beitragvon Klaus » 09.07.2010, 09:26

Ab 22 Uhr herrscht Nachtruhe. Ab dieser Zeit ist es zu unterlassen Krach zu machen. Dazu gehört auch "Schieß die Tod" Schreie beim Ballerspielen.

A wird sein Spiel so gestalten müssen das "KEIN" Ton nach draußen dringt.

Alle andere an der Geschichte stört nicht.

Der Nachbar kann die Polizei rufen,was billig ist da die erst beim zweiten mal was machen. Oder direkt klagen, was unnötige Kosten verursacht die A zahlen wird.

Ich würde mir ein Klimageräte anschaffen wenn es zu warm ist und die Tür schließen.

Übrigens was der Nachbar noch so freundlich selbst zu kommen, die anderen hätten gleich die Polizei geschickt.
A ist der böse der andere in der Nachtruhe stört - das gilt auch für Rentner

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Beitragvon Kriegissimo » 09.07.2010, 15:16

hmm. vermutlich kam es bei meiner oberen Stellungnahme nicht klar rüber, deshalb geh ich nochmal auf Deinen Text ein und korregiere Irrtümer:

Ab dieser Zeit ist es zu unterlassen Krach zu machen.


Ein Headset das die Ohren komplett abschirmt und auf normaler Lautstärke (wie etwa beim Musikhören in der U-Bahn) eingestellt ist, produziert keinen Krach. Es produziert NIX nach draußen.

Dazu gehört auch "Schieß die Tod" Schreie beim Ballerspielen.


Ja es ist ein Ballerspiel (gut interpretiert) aber da kommen
a) keine Schieß die Tod Sprüche und
b) keine Schreie vor.

Normale Konversation auf teilweise sogar unter Zimmerlautstärke

Alle andere an der Geschichte stört nicht.


Korrekt, niemand anderes beschwert sich oder stört es nach einer Befragung der anderen Eigentümer

A ist der böse der andere in der Nachtruhe stört


Unter stören in der Nachtruhe verstehe ich zumindest laute Musik, feiern wo sich mehrer Leute unterhalten, etc.
Aber nicht ein normales Sprechen

das gilt auch für Rentner


Ist auf den Hintergrund bezogen;
Wir wohnen hier in der Einflugschneise des Flughafens und an der Hauptstrasse im Ort. Jeder der sich hier eine Wohnung gekauft hat wusste das und mal ehrlich nach ein paar Tagen hört man es nicht mehr. Aber Herr B (der besagte Nachbar) beschwert sich über die Flugzeiten, beschwert sich, wenn seine Zeitung FALSCH RUM im Briefkasten liegt, wenn Kinder um 16 Uhr auf der Strasse spielen. Also zusammen gefasst jemand, der am Besten in Canada in einer einsamen Hütte leben möchte. Oder mit meinen Worten ein Renter, der keinerlei Spass noch am Leben hat und anderen das Leben schwerer machen möchte.



Wenn ich soo laut wäre, warum beschwert nur er sich?
Warum so unfreundlich, wenn man es zum 1. Mal mitbekommt, dass es jemanden stört? Ich meine man kann mit mir reden, aber so eine Art und Weise finde ich echt unter aller Sau
Wieso muss ich die Tür schliessen? Er kann doch auch sein Fenster schliessen?
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Beitragvon Klaus » 09.07.2010, 16:06

Normale Konversation auf teilweise sogar unter Zimmerlautstärke


Bei offenen Fenster und "TEILWEISE" Zimmerlautstärke nennt man das Ruhestörung. Ab 22 Uhr ist Zimmerlautstärke angesagt.

Und es spielt keine Rolle was du wie warum auch immer machst. Es müssen wohl Geräusche nach draußen dringen die der Nachbar hört. Bei der Hitze haben alle die Fenster offen.

Straßenlärm stört weniger als deine Selbstgespräche.

Es spielt auch keine Rolle das der Nachbar ein gelangweilter Rentner ist. Wenn der klagt verlierst du viel Geld und muss leise sein. Also wäre ich gleich leise.

Unter stören in der Nachtruhe verstehe ich zumindest laute Musik,


Das nennt man schon tagsüber Ruhestörung.

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Beitragvon Kriegissimo » 09.07.2010, 16:49

Bei offenen Fenster und "TEILWEISE" Zimmerlautstärke nennt man das Ruhestörung. Ab 22 Uhr ist Zimmerlautstärke angesagt.


also dann nochmal

eine normale Konversation auf Zimmerlautstärke, die teilweise sogar unter Zimmerlautstärke ist

NIE über Zimmerlautstärke
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Beitragvon Klaus » 09.07.2010, 16:53

Zimmerlautstärke wäre es dann wenn man außerhalb des Zimmers nicht mehr hören würde. Da das Fenster offen ist und der Nachbar sich gestört fühlt kann das kaum sein.

Man darf anderen Nachts nicht stören - ganz einfach.

Jedoch könnte man verlangen das er sein Fenster schliesst damit er Ruhe hat. Am besten machen beide das Fenster zu.

Im Streitfall ist irgendwo eine Grenze die dann eben der Richter per Gutachter feststellen lässt - das wird teuer.

An besten schon mal ne Rechtschutz abschliessen.

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Beitragvon Kriegissimo » 09.07.2010, 18:39

Rechtsschutz ist abgeschlossen :)

Also hier eine Info der örtlichen Polizeidienststelle, der ich Sachverhalt genauso wie oben geschildert habe.

Antwort lautete:
"Sie kommunizieren über ein Headset und die Sound bzw Spielgeräusche sind für aussenstehende nicht hörbar, man hört lediglich ihre Stimme. Dann brauchen Sie ihre Balkontür/fenster nicht zu schliessen. Sollte der Nachbar aufgrund des Echos oder Halls nicht zur Ruhe kommen, dann muss er sein Fenster schliessen. Aber nur durch Sprechgeräusche einer Person, die nicht schreit, kann er Ihnen nicht verbieten das Fenster zu schliessen bzw dieses über rechtliche Wege erreichen."

Eine Frage hab ich aber an Dich Klaus...

Angenommen A und B würden genauso wohnen wie in dem von mir angegebenem Beispiel.
A kann nicht schlafen weil B bei offenem Fenster schläft und laut schnarcht. A hört dieses Schnarchen und fühlt sich gestört. Wer muss sein Fenster zu machen?
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Beitragvon Klaus » 09.07.2010, 19:50

Also die Rechtsprechung durch die Polizei ist neu :-)

Aber soweit hat er schon Recht, man kann nicht verlangen das man bei offenen Fenster Ruhe hat. Jedoch ...... ob ein Richter das Kinderspiel des Nachbar zur Nachtzeit erlauben wird.

Wer muss sein Fenster zu machen?


Niemand - der Ruhestörer muss seine Ruhestörung unterlassen.

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Beitragvon Kriegissimo » 10.07.2010, 13:34

Also muss er eine Schlaftherapie machen?
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