Ein Wohngebäude mit Fenstern (von B bewohnt) steht zu 2 Dritteln auf dem Grundstück von Nachbar A.
Der Rest des Hauses, sowie die Nebengebäude stehen auf eigenem Grundstück von B. (Neue Bundesländer, augenscheinlich alles alter Baubestand von vor 1945)
Das Haus von B ist im Grundbuch von A nicht eingetragen. Auf der Flurkarte von A ist eindeutig, dass das Haus von B auf dem Grundstück von A steht. Kein eigenes Flurstück.
Der Eigentümer des Grundstücks, A, hat vor wenigen Monaten gewechselt. Nun soll der Garten gestaltet werden.
Könnte A einen Zaun direkt vor das Wohngebäude, oder eine Hecke als Sichtschutz vor die Fenster setzen, da vom Gebäude des B das gesamte Grundstück des A von 2 Seiten beobachtet und zu betreten ist?
Reicht da ein geringer Abstand, da es ja das eigene Grundstück ist?
A will B (alter Herr) nicht "rausekeln", da er wohl schon Jahrzehnte dort wohnt.
Aber A möchte nicht, dass die Nachbarn (B) jederzeit Zutritt und freien Blick zum Grundstück haben.
Wie sieht es aus, wenn B verstirbt und seine Erben dort einziehen oder das Grundstück mit dem Wohnhaus verkaufen wollen?
Wie könnte/sollte sich A verhalten? Gibt es Erfahrungen?
Danke schonmal.
K.