Nachbar A hat ein eingetragenes "Fußläufiges Wegerecht" über das Grundstück von Nachbar B. Nachbar B hat auf der Grunstücksgrenze ein Gartentor eingebaut. Nachbar A hat Schlüssel von dem Tor, benutzt sie aber nicht. Hierdurch fühlt sich Nachbar B in seiner Sicherheit beeinträchtigt.
Meine Frage: Kann Nachbar B darauf bestehen, dass Nachbar A abschließen muss?