Fußläufiges Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Fußläufiges Wegerecht

Beitragvon dhetten » 13.07.2010, 19:17

Nachbar A hat ein eingetragenes "Fußläufiges Wegerecht" über das Grundstück von Nachbar B. Nachbar B hat auf der Grunstücksgrenze ein Gartentor eingebaut. Nachbar A hat Schlüssel von dem Tor, benutzt sie aber nicht. Hierdurch fühlt sich Nachbar B in seiner Sicherheit beeinträchtigt.
Meine Frage: Kann Nachbar B darauf bestehen, dass Nachbar A abschließen muss?
dhetten
 
Beiträge: 2
Registriert: 13.07.2010, 18:58

Beitragvon Klaus » 13.07.2010, 19:28

Kommt drauf an. Wenn das der einzige Zugang ist und der Briefträger nicht mehr zu Haus kommt wird das nichts.

"Fußläufiges Wegerecht" steht das so im Grundbuch ??

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Klaus
Site Admin
 
Beiträge: 3089
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Fußläufiges Wegerecht

Beitragvon dhetten » 14.07.2010, 08:09

Danke für die schnelle Antwort.

Im Grundbuch steht "Fußäufiges Wegerecht".

Das Tor zum Nachbarn A führt zu seinem Hintereingang (Gartenseite). Der Haupteingang ist von der Straße ungehindert zu erreichen. Kein Briefträger oder sonstiger Amtsträger muss das Wegerecht in Anspruch nehmen. Es darf nur vom Eigentümer oder Mieter genutzt werden.
dhetten
 
Beiträge: 2
Registriert: 13.07.2010, 18:58

Beitragvon Klaus » 14.07.2010, 08:13

Es darf nur vom Eigentümer oder Mieter genutzt werden.


Was "genau" steht denn im Grundbuch.

Ein Wegerecht ist nicht "nur für Eigentümer und Mieter". Es sei denn es steht drin.

Ich würde mal sagen man kann erwarten das abgeschlossen wird. Übrigens gibt es es selbst schließende Schlösser und automatische Türschließer.
Durchsetzen kann man das mit einer Unterlassungserklärung die man eben per Gericht durchsetzen muss.

Ich würde die technische Lösung nehmen, ist billiger und wirkungsvoller.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Klaus
Site Admin
 
Beiträge: 3089
Registriert: 17.02.2007, 16:18


Zurück zu Wegerecht, Grunddienstbarkeiten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste