Wegerecht -Reitweg

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Wegerecht -Reitweg

Beitragvon fruchtzwerg » 14.07.2010, 10:41

Folgendes Problem:

Es gibt eine Mühle, durch die ein Weg führt. Seit Jahren wird dieser von Reitern, Wanderern, Radfahrern etc benutzt.
Ein Reitweg endet vor dem Grundstück und wird dahinter fortgesetzt, sodass man ihn ohne diesen Weg gar nicht mehr erreicht.
Vor 5 Jahren begann ein Krieg zwischen Besitzer und Gemeinde. Denn diese baute eine Bodenwelle ein und befand den Weg für öffentlich.
Nun wurde per Gericht entschieden, dass dieser Weg Privatgelände des Mühlenbesitzers sei.
Seither sperrt er diesen Weg für Fußgänger, Reiter etc.

Die Reiterwelt ist empört, da sie nun einen der wenigen Reitwege nicht mehr nutzen können, für den sie ja auch Gebühren bezahlen.
Ist die Gemeinde nun in der Pflicht, eine "Umleitung" zu bauen?

Darf der Besitzer den Weg sperren? Oder könnte man aufgrund des Gewohnheitsrechts zu Gunsten der Mitnutzer urteilen?
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Beitragvon Klaus » 14.07.2010, 10:50

Das es keine "Gewohnheitsrechte gibt und bereits ein Gericht festgestellt hat das es ein Privatweg ist, ist die Sache doch klar. Der Eigentümer eines Grundstücks kann machen was er will.

Aufgrund welcher Grundlage die Gemeinde nun eine Umleitung für Reiter bauen soll und welche "Gebühr" da bezahlt wird - ist mir unbekannt.
Es ist das Problem der Gemeinde wenn sie Wege anlegt ohne sich um die Eigentumsverhältnisse zu kümmern.

Gibt es dort keine anderen Wege als diesen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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