Folgendes Problem:
Es gibt eine Mühle, durch die ein Weg führt. Seit Jahren wird dieser von Reitern, Wanderern, Radfahrern etc benutzt.
Ein Reitweg endet vor dem Grundstück und wird dahinter fortgesetzt, sodass man ihn ohne diesen Weg gar nicht mehr erreicht.
Vor 5 Jahren begann ein Krieg zwischen Besitzer und Gemeinde. Denn diese baute eine Bodenwelle ein und befand den Weg für öffentlich.
Nun wurde per Gericht entschieden, dass dieser Weg Privatgelände des Mühlenbesitzers sei.
Seither sperrt er diesen Weg für Fußgänger, Reiter etc.
Die Reiterwelt ist empört, da sie nun einen der wenigen Reitwege nicht mehr nutzen können, für den sie ja auch Gebühren bezahlen.
Ist die Gemeinde nun in der Pflicht, eine "Umleitung" zu bauen?
Darf der Besitzer den Weg sperren? Oder könnte man aufgrund des Gewohnheitsrechts zu Gunsten der Mitnutzer urteilen?