Bebauungsplan - Wegerecht - Baulast

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Bebauungsplan - Wegerecht - Baulast

Beitragvon icy04 » 18.07.2010, 22:18

Es gibt einen Privatweg, der an A und B vorbei zu Grundstück C geht, wo jetzt gebaut werden soll.
Dieser Privatweg steht im Bebauungsplan als: Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen gem § 9 (1) Nr. 21 BauGB, Geh- und Fahrrecht zugunster der Anlieger, Leitungsrecht: die jeweiligen Ver- und Entsorgunsträger haben das Recht, notwendige Ver- und Entsorgunsleitungen zu legen, sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum Betrieb der Leitungen durchzuführen.
Was bedeutet das? Was ist höher anzusetzten: der Privatweg oder der Eintrag im Bebauungsplan?

Bei Grundstück A wurde nie ein Wegerecht für C eingetragen. A will C nicht über den Weg lassen. Was kann C tun um den Weg zu nutzen? B nutzt auch den Weg von A und hat auch kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen.

Grundstück B hat ein Wegerecht zugunsten C im Grundbuch eingetragen von ca. 4,75 m Breite. B behauptet nun es wäre eine Baulast von ca. 3 m Breite eingetragen, was noch geprüft wird. Was gilt für C? Die eingetragene Baulast oder das Wegerecht?

Sollte C das Recht bekommen, den Weg an A und B vorbei zu nutzen, an welchen Kosten und in welcher Höhe muss sich C beteiligen?
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Beitragvon Klaus » 19.07.2010, 06:55

Es gibt einen Privatweg, der an A und B vorbei zu Grundstück C geht


So sind das 4 Grundstücke A,B,C und der Weg.

Als erstes sollte man mal Tatsachen abklären. Dazu geht man ins Grundbuch sieht nach der Eintragung des eigenes Grundstücks, und wenn es eine gibt nach der dazugehörenden Bewilligungsurkunde (Kaufvertrag; Eintragungsantrag.... was auch immer. Danach in Baulastenverzeichnis ob es Baulasten gibt.

Danach mal neu Fragen stellen. Es gibt bei Wegerechten immer nur zwei Grundstücke um die es geht. Das Herrschende und das Dienende.

Der "Bebauungsplan" interessiert wenig wenn es um privatrechtliche Vereinbarungen geht.

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Beitragvon icy04 » 19.07.2010, 15:14

Im Grundbuch steht für den Wegeteil bei Grundstück A kein Wegerecht, es existiert ein über 40 Jahre alter Kaufvertrag, in dem das Wegerecht für C beim Wegeteil von A vermerkt ist.

Im Grundbuch steht für den Wegeteil bei Grundstück B ein Wegerecht für C.

Wie kommt C nun an das Wegerecht beim Wegeteil von A?
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Beitragvon Klaus » 19.07.2010, 15:24

Wie kommt C nun an das Wegerecht beim Wegeteil von A?
Im Grundbuch steht für den Wegeteil bei Grundstück A kein Wegerecht


steht im Grundbuch nichts dann hat man kein Wegerecht. Ganz einfach.

Ich vermute jetzt mal das der Weg jeweils zur Hälfte A und B gehört. Dann hat C eben nur Platz auf dem Teil von B. Wenn da noch Platz ist fehlt eben nur der "Weg".

Ein "Kaufvertrag" interessiert nur die beiden Parteien zwischen denen er geschlossen wurde.

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Beitragvon icy04 » 19.07.2010, 16:41

Es ist richtig, der Weg gehört zur Hälfte A und B.

Damit C aber von seinem Grundstück zur richtigen Strasse kommt, muss er erst über den Teil von B und dann über den Teil von A.

Der alte Kaufvertrag wurde zwischen dem Großvater von C und den Vor-Voreigentümern von A geschlossen.

Hat man hier denn dann gar nichts rechtlich in der Hand? Oder könnte A evtl. so ein Wegerecht eintragen lassen? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten?
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Beitragvon Klaus » 19.07.2010, 16:51

Damit C aber von seinem Grundstück zur richtigen Strasse kommt, muss er erst über den Teil von B und dann über den Teil von A.


Da hier mal wieder nur das erzählt wird was zur richtige Antwort führen soll :-)

zur richtigen Strasse


Einziger Zugang zu Fuss ?

Man hat einen Anspruch auf ein Notwegerecht, für das man dann zahlen muss. Ein Notfahrrecht muss man nicht unbedingt gewähren.
Oder könnte A evtl. so ein Wegerecht eintragen lassen?


Wenn beide Grundstückseigentümer das bei einem Notar in Auftrag geben - sonst bekommt man kein Wegerecht.

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