Verkehrssicherungspflicht bei Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Verkehrssicherungspflicht bei Wegerecht

Beitragvon larifari » 20.07.2010, 12:03

Mal angenommen, Grundstück A liegt an der Straße, hat aber von der Straße aus keinen Zugang/Zufahrt.
Der Zugang zu Grundstück A würde über Grundstück B, einen ca. 5m breiten, befestigten, nicht asphaltierten Weg, der zu den dahinter gelegenen Grundstücken C1 - C3 seitlich an Grundstück A vorbei führt, erfolgen.
Besitzer von A hätte ein Wegerecht an Grundstück B, um von der Seite auf sein Grundstück zu gelangen (dafür nutzte er ca. 6m Länge dieses Weges).
Grundstück B (der Weg) gehöre in Gemeinschaftseigentum den Besitzern von C1, C2 und C3. Wer hätte auf dem Wege-Anteil, den B nutzt, die Verkehrssicherungspflicht? Könnte B die Besitzer C1, C2, C3 belangen, wenn er im Winter auf dem Weg hinfällt, wenn im Grundbucheintrag nichts über die Beräumung des Weges festgelegt ist?
Angenommen, Grundstück C1 wechselt den Besitzer. Kann der neue Besitzer verlangen, dass das Wegerecht um eine Verkehrssicherungspflicht-Klausel seitens B erweitert wird?

(Ich hoffe dieser konstruierte Fall ist relativ verständlich beschrieben?)
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Beitragvon Klaus » 20.07.2010, 12:46

Jeder hat für seine Gäste die Verkehrssicherungspflicht. Eine Versicherung sollte man als Hausbesitzer haben.
Es kann bei einem Wegerecht keiner was verlangen. Jedoch könnte der "Eigentümer" des Weges die Unterhaltskosten umlegen.

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Beitragvon larifari » 20.07.2010, 14:27

Danke!
Trifft das auch auf die 3 Eigentümer der Grundstücke C1, C2 und C3 zu, denen der Weg B zu je einem Drittel gehört?
Wenn der Weg nicht vom Schnee beräumt ist und der Postbote rutscht aus, haftet dann C1, wenn der Postbote zu C1 wollte und C2, wenn er zu C2 wollte, usw.? Oder ist bei gemeinschaftlichem Besitz immer gemeinschaftliches Haften angesagt?
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Beitragvon Klaus » 20.07.2010, 14:34

Oder ist bei gemeinschaftlichem Besitz immer gemeinschaftliches Haften angesagt?


Ja

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