Hallo,
folgende Situation:
A besitzt ein kleines Haus, das ca. 6 Meter vom Bürgersteig zurückgesetzt steht. Zur Straße hin bildet ein Vorgarten eine Stufe von ca. 1,40 Meter Höhe und 5 Meter Breite. A gehört von diesem Vorgarten nur 1/3, der Rest gehört zur Parzelle des direkt angebauten Nachbarhauses von Nachbar B.
B plant jetzt, entweder seinen Vorgartenteil zur Anlage eines Pkw-Stellplatzes abgraben zu lassen oder als Alternative den Zugang zu seinen beiden! Häusern über diesen Grundstücksteil zu führen, damit würden alle Mieter der 2 Nachbarhäuser von B immer direkt vor dem Haus von A vorbeigehen.
Muß B bei der Abgrabung des Vorgartens oder Neuanlage der Eingangstreppenanlage zu seinen Häusern keine Abstände zu den Aussenmauern und Grundstücksgrenzen von A einhalten?
Als zusätzliches Problem ist der Kellereingang von A geteilt über eine Tür zur Strassenseite mit dem Haus von B und somit nur über dessen Parzelle erreichbar. B hat A schonmal angedroht, das er ihm den Zugang zum Keller verwehren will und die Rückgabe der Türschlüssel verlangt - das war aber vor über 10 Jahren, seitdem hat B nichts unternommen um den Zugang wirklich zu verhindern.
Das Haus von A ist übrigens über 200 Jahre alt, die Zugangssituation zum Keller über die Nachbarparzelle war schon immer so, es gibt aber kein eingetragenes Wegerecht.
Kann B diesen Kellerzugang wirklich verbieten?
An wen müsste sich A zuerst wenden um eine sichere Beratung in den Rechtsfragen zu bekommen - direkt an einen Anwalt für Baurecht oder gibt es da auch noch evtl. kostengünstigere Beratungsmöglichkeiten, abgesehen vom Internet?
Es wäre schön, wenn mir in den Fragen jemand weiterhelfen könnte...