Gehrecht zu meinen Gunsten-wer darf noch nutzen?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Gehrecht zu meinen Gunsten-wer darf noch nutzen?

Beitragvon Yvonne » 23.07.2010, 10:46

Hallo,

ich bin neu und habe schon so einige Beiträge hier gelesen aber keine wirkliche Antworten auf meine Fragen gefunden.

also die sache ist wie folgt:

man stelle sich ein grundstück vor an einer hauptstraße welche auch die postanschrift von A ist, A hat teil-grundstück verkauft an B welches an dieser straße liegt. es führte immer schon ein kleiner weg von A´s wohnhaus zu dieser hauptstraße, da dieser weg aber mittig über grundtsück B verlief hat A diesen weg nun an die äußere seite verlegt da dieser wichtig ist weil eine person des haushalts A täglich diesen als arbeitsweg benutzt und wenn die post sich nicht auskennt auch da lang kommt obwohl briefkasten von A auf der anderen seite seines grundstücks liegt (bei der einfahrt die A mit dem pkw benutzt). Nun benutzen freunde und bekannte von A ohne auto meist diesen weg und nun hat B einen hund gekauft. dieser ist jetzt noch klein, springt aber jetzt schon sehr gerne leute an, zudem verbietet B personen die zu A wollen den durchgang. laut notarvertrag liegt bei A verkehrssicherheitspflicht für den weg und die grunddienstbarkeit ist ein gehrecht zu gunsten des eigentümers A. laut grundbuchauszug.
nun meine fragen:

* wer darf den weg benutzen? nur eigentümer?
* was ist wenn der hund jemand anfällt?

ich hoffe es war jetzt alles nicht zu unübersichtlich..
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Beitragvon Klaus » 23.07.2010, 15:59

Schwer zu lesen so klein alles :-)

Was steht denn im Grundbuch genau drin.

* wer darf den weg benutzen? nur eigentümer?


Zu Fuss meist Alle, per Auto nur der der was fürs Haus bringt

* was ist wenn der hund jemand anfällt?


Dann haftet der der in Tod fährt und dem Besitzer des Hundes sollte man eine auf den Kopf hauen wenn er seinem Tier so einer Gefahr aussetzt.

Klaus

Versuch doch mal sinnvollere Sätze mit Groß und Kleinbuchstaben
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Beitragvon Yvonne » 23.07.2010, 17:17

Im Grundbuch steht:

Grunddienstbarkeit auflösend bedingtes und befristetes Gehrecht zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstückes A (der Weg kann nicht mit einem Pkw befahren werden)
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Beitragvon Klaus » 23.07.2010, 18:06

Dann ist es ein Gehrecht für alle Bewohner, Besucher, Lieferanten und Gäste des Hauses. Zu jeder Tages und Nachtzeit ohne Angaben von Gründen oder anderen Forderungen

Man sollte noch die Bewilligungsurkunde suchen um zu erfahren wie das befristet ist und was der Auflösungsgrund wäre.
Auch kann man noch im Baulastenverzeichnis nachsehen.....

Den Fahrweg würde ich mit einem Pfosten versperren.

Klaus
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Beitragvon Yvonne » 23.07.2010, 19:23

Das klingt ja erst mal gut, danke dafür schon mal.

Auflösungsgrund ist wenn der Eigentümer A und seine "Abkömmlinge" nicht mehr Eigentümer sind...

Wo steht das aber geschrieben das B wirlich keine Besucher "weg" schicken darf?

Und da ist immer noch die Frage wegen dem Hund von B.

LG
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Beitragvon Klaus » 23.07.2010, 19:48

Da ich nicht wirklich verstanden haben wer was ist.

Der Berechtigte ( der der das Recht nutzt) und dessen Bewohner, Besucher und Lieferanten dürfen den Weg/Grundstück des Eigentümers des Grundstück auf dem man berechtigt ist benutzen.
Dabei dürfen die nicht behindert werden. Wegschicken wäre ein Nutzungsverbot gegen das man gerichtlich vorgehen kann.

Wer ein Tier hat muss es so halten das es keinen belästigt.

An sonst die Frage nochmal besser stellen.

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Beitragvon Yvonne » 23.07.2010, 19:54

Entschuldige, bin heut nicht gut im Klar ausdrücken.

Also wird es wohl darauf hinaus laufen, das A zum Gericht muß. Und vom Gericht bekommt dann B sozusagen noch mal schwarz auf weiß das er alle Besucher von A zu dulden hat?

Und wo kann sich A beschweren das Ihn der Hund von B belästigt? Wäre da eventuell ein Zaun am Weg entlang denkbar?
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Beitragvon Klaus » 23.07.2010, 20:47

schwarz auf weiß das er alle Besucher von A zu dulden hat?


Man klagt auf "Unterlassung" dann kostet es Geld wenn er wieder jemanden wegschickt. Oder der Weggeschickte holt die Polizei
wo kann sich A beschweren das Ihn der Hund von B belästigt?


Man klagt auf "Unterlassung" dann kostet es Geld wenn er wieder jemanden belästigt.

Wäre da eventuell ein Zaun am Weg entlang denkbar?


Ob er den einschließt, anleint oder ertränkt ist Sache des Eigentümers

Bevor du klagst jemanden die Sache nochmals erklären und die Grundbucheinträge jemanden ansehen lassen der das versteht. Deine Erklärungen sind lückenhaft und undurchsichtig.

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Beitragvon Yvonne » 23.07.2010, 20:51

Das Problem ist ja eben das weder im Notarvertrag, noch im Grundbuch detailiert aufgezählt wird wie und was genau das Gehrecht einschließt. A konnte ja auch beim Verkauf des Grundstücks nicht ahnen das es sich so entwickeln würde und sich B von allen und jeden gestört fühlt..
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Beitragvon Klaus » 23.07.2010, 21:05

ich dachte da steht

Grunddienstbarkeit auflösend bedingtes und befristetes Gehrecht zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstückes A (der Weg kann nicht mit einem Pkw befahren werden)


Wenn man nicht genau sagt was da steht kann dir keiner eine Antwort geben.
Dazu noch die "Bewilligungsurkunde" und dann ist klar was man darf. Nachsehen muss man selber.

Und dann setzt man das Recht eben gerichtlich durch. Da hilft keiner, auch kein Anwalt wenn es darum geht die Unterlagen zu beschaffen.

Wegerechte sind nicht so komplizierte, Probleme machen nur d Parteien bei denen beide meinen der Chef zu sein

Klaus

P.S. Keine weitere Antwort ohne genaue Infos
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Beitragvon Yvonne » 24.07.2010, 12:06

Sorry wenn ich nerve, aber für mich ist eben alles doch kompliziert, da ich mich nun mal damit nicht auskenne und es vielleicht ein Fehler war sich nicht von vornherein besser mit dem Thema auseinander zu setzen.

Ist mit Bewilligungsurkunde gemeint die Messeungsanerkennung und Auflassung vom Notar zum Thema Gehrecht?

In dieser wurde auch geregelt das A eine einmalige Entschädigung zahlt.

Hoffe ich bekomme doch noch Antworten.
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Beitragvon Klaus » 24.07.2010, 14:03

Dann ganz langsam.

Grundbucheintrag ist der Auszug den man bei Grundbuch bekommt. Bewilligungsurkunde ist der Zettel mit dem das Grundbuch beauftragt wurde (Kann ein Kaufvertrag sein, eine Einigung, ein Vertrag oder sonst was). Das Grundbuch kann den auch nennen und kopieren.

Dann gibts noch das Baulastenverzeichnis das man auch gleich einsieht.

GEH UND FRAG DAS GRUNDBUCHAMT !!!! Sobald du alles hast frag weiter, nicht vorher.....

Sich mal hier im Forum einlesen ist nicht verboten

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