Hallo,
ich bin neu und habe schon so einige Beiträge hier gelesen aber keine wirkliche Antworten auf meine Fragen gefunden.
also die sache ist wie folgt:
man stelle sich ein grundstück vor an einer hauptstraße welche auch die postanschrift von A ist, A hat teil-grundstück verkauft an B welches an dieser straße liegt. es führte immer schon ein kleiner weg von A´s wohnhaus zu dieser hauptstraße, da dieser weg aber mittig über grundtsück B verlief hat A diesen weg nun an die äußere seite verlegt da dieser wichtig ist weil eine person des haushalts A täglich diesen als arbeitsweg benutzt und wenn die post sich nicht auskennt auch da lang kommt obwohl briefkasten von A auf der anderen seite seines grundstücks liegt (bei der einfahrt die A mit dem pkw benutzt). Nun benutzen freunde und bekannte von A ohne auto meist diesen weg und nun hat B einen hund gekauft. dieser ist jetzt noch klein, springt aber jetzt schon sehr gerne leute an, zudem verbietet B personen die zu A wollen den durchgang. laut notarvertrag liegt bei A verkehrssicherheitspflicht für den weg und die grunddienstbarkeit ist ein gehrecht zu gunsten des eigentümers A. laut grundbuchauszug.
nun meine fragen:
* wer darf den weg benutzen? nur eigentümer?
* was ist wenn der hund jemand anfällt?
ich hoffe es war jetzt alles nicht zu unübersichtlich..