Wegerecht verkaufen?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Wegerecht verkaufen?

Beitragvon inox69 » 26.07.2010, 13:09

Verehrte Gemeinde,
nehmen wir einmal an es gibt keine Eintragungen im Grundbuch noch sonstige schriftliche Vereinbarungen: A hat ein Haus gekauft. Nachbar B kann seine Garage nur benutzen, indem er teilweise über das Grundstück von A fährt. Der Vorbesitzer von A hat dies stets geduldet. B verstirbt. Die Erben von B beauftragen einen Makler das Haus zu verkaufen. Der Makler stellt nach Einsicht in die Pläne und des Grundbuches fest, dass es kein Wegerecht gibt. Der Makler wendet sich an A um die Angelegenheit zu klären.
Welche Möglichkeiten hat A, abgesehen von der Ablehnung des Anliegens. Ist es üblich, sich ein Wegerecht bezahlen zu lassen? Was kann ein Wegerecht wert sein? Welche Form der Einigung, ausser Duldung, wären noch denkbar?
Gruss
inox
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Beitragvon Klaus » 26.07.2010, 13:37

Was kann ein Wegerecht wert sein?


Was ist dessen Grundstück mit Garage mehr wert und was ist das andere mit Belastung weniger Wert. Irgendwo da liegt der Preis.
Ich würde es lassen, denn statt eines Opas mit Auto das kaum bewegt wird können das auch 20 Rocker sein die mehrmals täglich durchfahren.

Man kann auch Verträge schließen mit den jeweiligen Personen. Ist alles verhandelbar.

Ich würde den Weg verschließen, nicht das der neue Eigentümer denkt er kann da durch - das gibt nur Ärger.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Beitragvon andy » 26.07.2010, 17:28

A kann, muss sich aber nicht darauf einlassen, dass sein Grundstück für B weiterhin genutzt wird.

Sicher man kann sich über einen Geldbetrag einigen, sodass A die Nutzung seines Grundstücks (weiterhin) duldet, und lässt dieses dann als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eintragen. Zudem stimmt man sich günstigerweise darüber ab, wer den Weg erstellt, instandhält und die Verkehrssicherung übernimmt. Ich empfehle die Lektüre dieses Forums.

Man könnte A auch anbieten, den benötigten Grundstücksteil gänzlich zu kaufen, soweit A darauf verzichten kann und sich darauf einlassen möchte - dies wäre für B die optimale Alternative.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
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