Hallo zusammen,ich bin neu hier und ich hoffe ich bin im richtigen Forum.
Mein Anliegen,Person A besitzt ein Fachwerkhaus mit 2 Fenster im EG, die direkt zum Nachbargrundstück zeigen.
Person B wohnt ebenfalls in einem Fachwerkhaus quasi Wand an Wand. Da Person B genau in dem Bereich wo die Fenster von Person A sind, eine Sitzecke errichtet hat und dort uneingesehen sitzen möchte, haben sie in ca. 10 cm Abstand zu den Fenstern von Person A einen Sichtschutz aus schwarzer Dachpappe errichtet welches 2/3 der Fenster abdeckt. Lediglich der obere Teil bringt noch Licht in den Raum.Zudem hat Person B noch einer Überdachung über die Sitzecke gebaut welches Person A ebenfalls Licht raubt. Meine Frage: Das kann doch nicht rechtens sein,oder??? Gibt es zu so einem Fall oder einen ähnlichen bereits ein Urteil?
MfG. Person A