Na dann, geht eben nicht.
Der der das Grundstück um das es hier geht zuerst gemietet hat hat einen gültigen Mietvertrag. Jetzt müsste also der dessen Mietsache nicht zu Verfügung steht den Vermieter verklagen die Mietsache herauszugeben.
Den Weg über das Strafrecht wird ihm spätestens der Staatsanwalt behindern. Der stellt das Verfahren nach 4-8 Wochen ein und verweist auf den Privatklageweg.
Ich würde dem Vermieter erklären das er spätestens bei einem Verfahren als Zeuge eh erscheinen muss.
Ist jetzt eben die Frage wer tatsächlich als erster selber klagt.
Klaus
Am Schluss kündigt der Vermieter alle Verträge um nervende Idioten loszuwerden

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