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Befestigungen an Nachbarwand

Verfasst: 10.07.2010, 20:12
von testi0815
Hallo,
Nachbar A hat eine Garage an der Grunstücksgrenze von Nachbar B, aber noch auf seiner Seite.
Seit kurzem Befestigt nun Nachbar B an dieser Mauer diverse Gegenstände (Rosenbogen, Rankgitter, Beleuchtung...).
Nachbar A hat nun Nachbar B mündlich Aufgefordert diese Sachen zu unterlassen und diese Dinge wieder zu entfernen.
Nachbar B hat nur gesagt das dies zwar nicht seine Mauer ist, diese Gegenstände sich aber auf seiner Seite befinden.
Wie kann Nachbar A nun Nachbar B schriftlich davon überzeugen das er dies nicht wünscht und Nachbar B diese Sachen entfernen soll :?:
Ach ja es handelt sich um das Bundesland Bayern.

MfG testi0815

Verfasst: 10.07.2010, 21:32
von Klaus
Wie will man jemanden erklären das er fremdes Eigentum nicht beschädigen darf. Das hilft nur ein Schiedsverfahren oder die Klage.

Bundesland ist egal - die Rechtslage eindeutig.

Falls die Gegenstände in der Luft hängen ist es natürlich erlaubt. Die Schrauben sind ja auf deinem Grundstück.

Ich würde klagen, die Wand reparieren lassen und dann farbig streichen lassen. Wird ein teurer Spaß.

Oder lass in einfach, was soll es.

Klaus

Verfasst: 11.07.2010, 06:47
von testi0815
Danke für deine schnelle Antwort :D

Eine Frage habe ich aber noch.

Gibt es irgend eine Verjährungsfrist, die man beachten muß.

Wenn die Sachen ... lange angebracht sind muß man sie nun dulden :?:

MfG testi0815

Verfasst: 11.07.2010, 08:04
von Klaus
Wusste man davon dann hat man das durch nichts tun erlaubt. Jedoch kann man diese Erlaubnis wieder entziehen.

Lohnt sich der Ärger denn tatsächlich, die Löcher sind jetzt eh schon drin und Schaden nimmt die Wand eh kaum.

K.