Hässliche Mauer am Hauseingang und Änderung des Bauvorhabens
Verfasst: 30.03.2007, 22:19
Hallo,
mich würde die Meinung der Formumsteilnehmer zu folgendem Problem interessieren.
- A teilt das Haus als Reihenhaus mit einem Nachbarn B. Beide haben die Hauseingänge nebeneinander.
- Jetzt hat B seinen Eingang durch einen Anbau nach vorne versetzt und der Teil der Mauer, der zum Hauseingang von A gerichtet ist, ist absichtlich nicht verputzt und krum gemauert mit kleinen Mauerresten. (A und B leben seit Jahren im Zoff nebeneinander).
- Nach einer Anzeige und einem Verfahren vor Gericht, mit dem Inhalt, dass B dies beheben soll, meinte eine Richterin, sie findet auch, dass das sehr hässlich ist und sicher mit Absicht krum, aber das Gesetz wegen "Verunstaltung" gilt nur für öffentliche und landschaftliche Merkmale.
==> Es kann alles bleiben wie es ist!
Theoretische Frage: B kann also einen riesen Haufen Mist vor der Eingangstür von A abladen, oder ein hässliches Grafitti, das nur im Eingangsbereich von A sichtbar ist (30cm neben der Tür), ohne das A was dagegen tun kann? Der Eingangsbereich eines Hauses ist doch eigentlich repräsentativ und man geht täglich mehrmals daran vorbei und auch Gäste, Nachbarn, etc. sind andauernd damit konfrontiert.
- Weiter gab es einen Bauantrag von B für den obigen Ausbau mit Bauplänen, die A als Nachbar genehmigen musste, was A auch getan hat. Das Resultat nach dem Bau weicht aber in vielen Stellen massiv von dem ursprünglichen Plan ab und wirft neue Streitpunkte auf.
- Auch das ist wohl rechlich gesehen egal, da nach einer erteilten Bau-Genehmigung jeder wohl das machen darf, was er will und man muss sich nicht an den "freigegebenen" Plan halten. z.B. wurden in diesem hypotetischen Fall eine Regenrinne versetzt und geteilt, ein gemeinsames Vordach geteilt und auf einer Seite um ca. 20cm höher gebaut (als genehmigt). Wie gesagt, laut dieser Richterin ist das "doch egal ..."
==> Warum gibt es Baugenehmigungen und warum muss man sich nicht daran halten?
Weitere Meinungen un evtl. Möglichkeiten damit umzugehen würden mich interessieren, da A sicherlich mit den Nerven fertig ist!
Danke,
Wolfgang
mich würde die Meinung der Formumsteilnehmer zu folgendem Problem interessieren.
- A teilt das Haus als Reihenhaus mit einem Nachbarn B. Beide haben die Hauseingänge nebeneinander.
- Jetzt hat B seinen Eingang durch einen Anbau nach vorne versetzt und der Teil der Mauer, der zum Hauseingang von A gerichtet ist, ist absichtlich nicht verputzt und krum gemauert mit kleinen Mauerresten. (A und B leben seit Jahren im Zoff nebeneinander).
- Nach einer Anzeige und einem Verfahren vor Gericht, mit dem Inhalt, dass B dies beheben soll, meinte eine Richterin, sie findet auch, dass das sehr hässlich ist und sicher mit Absicht krum, aber das Gesetz wegen "Verunstaltung" gilt nur für öffentliche und landschaftliche Merkmale.
==> Es kann alles bleiben wie es ist!
Theoretische Frage: B kann also einen riesen Haufen Mist vor der Eingangstür von A abladen, oder ein hässliches Grafitti, das nur im Eingangsbereich von A sichtbar ist (30cm neben der Tür), ohne das A was dagegen tun kann? Der Eingangsbereich eines Hauses ist doch eigentlich repräsentativ und man geht täglich mehrmals daran vorbei und auch Gäste, Nachbarn, etc. sind andauernd damit konfrontiert.
- Weiter gab es einen Bauantrag von B für den obigen Ausbau mit Bauplänen, die A als Nachbar genehmigen musste, was A auch getan hat. Das Resultat nach dem Bau weicht aber in vielen Stellen massiv von dem ursprünglichen Plan ab und wirft neue Streitpunkte auf.
- Auch das ist wohl rechlich gesehen egal, da nach einer erteilten Bau-Genehmigung jeder wohl das machen darf, was er will und man muss sich nicht an den "freigegebenen" Plan halten. z.B. wurden in diesem hypotetischen Fall eine Regenrinne versetzt und geteilt, ein gemeinsames Vordach geteilt und auf einer Seite um ca. 20cm höher gebaut (als genehmigt). Wie gesagt, laut dieser Richterin ist das "doch egal ..."
==> Warum gibt es Baugenehmigungen und warum muss man sich nicht daran halten?
Weitere Meinungen un evtl. Möglichkeiten damit umzugehen würden mich interessieren, da A sicherlich mit den Nerven fertig ist!
Danke,
Wolfgang