Windräder auf dem Balkon
Verfasst: 26.07.2008, 00:53
Die Parteien [M]ieter einer Wohnung und [E]igentümerin der selbst genutzten Wohnung in einem 9 Parteien Haus.
M zieht vor 5 Jahren in die Wohnung. Welche sich neben der Wohnung von Frau E befindet.
E fühlt sich seid dem gestört durch Grillen auf dem Balkon was 3-4 mal im Jahr vorkommt.
Durch das spielende Kind (8 Jahre) von M, im Garten der zum Haus gehört.
E hat dem Kind von M verboten die Gemeinschafts-Toilette im Keller zu nutzen.
Das sind nur einige Beispiele. M hat gelernt darüber zustehen und Frau E wie Luft zu behandeln das hat M in den letzten 3 Jahren viel Ärger und Nerven erspart.
Das ist schlimm aber nicht die Krönung. E will M jetzt verklagen, weil M seid über 2 Jahren Windräder (Kinderspielzeug mit einem Durchmesser von ca. 40 cm) auf dem Balkon hat. E fühlt sich durch die Bewegung der Räder gestört und durch Laufgeräusche.
Damit geht E zu weit denn es gibt keine Laufgeräusche und M sieht das als massiven Eingriff in die Privatsphäre von M.
Wie kann M sich vor E schützen?
M zieht vor 5 Jahren in die Wohnung. Welche sich neben der Wohnung von Frau E befindet.
E fühlt sich seid dem gestört durch Grillen auf dem Balkon was 3-4 mal im Jahr vorkommt.
Durch das spielende Kind (8 Jahre) von M, im Garten der zum Haus gehört.
E hat dem Kind von M verboten die Gemeinschafts-Toilette im Keller zu nutzen.
Das sind nur einige Beispiele. M hat gelernt darüber zustehen und Frau E wie Luft zu behandeln das hat M in den letzten 3 Jahren viel Ärger und Nerven erspart.
Das ist schlimm aber nicht die Krönung. E will M jetzt verklagen, weil M seid über 2 Jahren Windräder (Kinderspielzeug mit einem Durchmesser von ca. 40 cm) auf dem Balkon hat. E fühlt sich durch die Bewegung der Räder gestört und durch Laufgeräusche.
Damit geht E zu weit denn es gibt keine Laufgeräusche und M sieht das als massiven Eingriff in die Privatsphäre von M.
Wie kann M sich vor E schützen?