Bitte nicht nochmal mit
eine baulastanhängigen „Vertrag“
oder "wunschabhängiger Baulast" anfangen.
Auch dann ist das Ergebnis kein anderes. Lieber was Neues im Nachbarschaftsstreit.
Aber ich würde doch einfach mal ein "Urteil" verlangen und dann den Instanzenweg nehmen.
Anwälte darauf so gar keinen Bock haben und Richter Märchenstunden
Anwälte motiviert man mit "Stundenhonorar" und dann liefern die bei Gericht auch sinnvolle Anträge, die der Richter auch entscheiden kann. Bei einem Streifwert von 1000 Euro schreibt der Anwalt das Märchen das der Kunde berichtet fügt sinnvolle Gesetze an.
Wenn der Richter dürfte würde er solche Schriftsätze den Anwälten um die Ohren hauen.
Ich beantrage das A mein Klo verlässt (§1004). Warum sollte der Anwalt fragen wem das Klo gehört, oder das dann auch noch prüfen.
Und in der "Märchenstunden" die man auch gerne Gütetermin nennen kann, versucht der Richter den Parteien mit Angst vor Kosten dazu zu bringen sich irgendwie zu vergleichen. Dafür sollte man sich bedanken.
Und die Mandanten, knicken ein. Warten ne Woche und schimpfen über die Justiz. Dabei brauchen Sie nur die Eier haben und es auch durchzuziehen. Als Belohnung gibt dann ein Urteil mit Begründung warum man verloren hat.
Leider gibts bei dem Streifwert kaum eine zweite Instanz. Aber Nachbarn finden sich was anderes und es geht weiter.