Hallo A hat ein Problem mit B. Zugunsten A ist ein Wege und Fahrrecht eingetragen.
Es gab auch nie Probleme bis das Haus von B vor ca 4 Jahren einen Neuen Eigetümer bekam.Nun wird sich auch schon vor Gericht um das Wegerecht gestritten,der Richter meinte das A kein Fahr und Wegerecht besitze obwohl folgendes im Grundbuch eingetragen ist.
Der jeweilige Eigentümer ist berechtigt parallel in einem Abstand
von 2 mtr. von der Südwestlichen Hausfront des belasteten Grundstücks zu gehen und mit jeder Art von Kraftfahrzeugen zu fahren.Diese Eintrag ist von 1935.
Nun meine Frage gibt es Sachverständige für Wegerechte etc.
Da demnächst für A und B die 2te Gerichtsverhandlung ansteht und A befürchtet das dieses Wegerecht das die Familie seit 1935 nutzt verlorengeht.Übrigens A wird Anwaltlich vertreten,was ihm bisher aber sehr wenig gebracht hat.
Besten Dank im vorraus
Wegerecht im Grundbuch nicht klar definiert
Moderator: Klaus
Wegerecht im Grundbuch nicht klar definiert
Zuletzt geändert von hossaman am 28.02.2009, 17:20, insgesamt 3-mal geändert.
wie kommt der Richter drauf ?? Er wird doch nicht ohne Grund erklärt haben da im Grundbuch quatsch steht. Das wirds doch noch andere Gesichtspunkte geben die Interessant wärender Richter meinte das A kein Fahr und Wegerecht besitze
Für was, wenn dann bräuchte man einen für Grundbucheinträge, die nennt man AnwälteSachverständige für Wegerechte
Klaus
Ja wenn das Grundstück südwestlich keinen Platz bietet, ist das Wegerecht wohl verfallen. Jedoch könnte das Wegerecht auch 1937 verlegt worden sein. Das müsste man nachweisen.
Wo ist der Weg denn nun.
Grundbuchamt gehen und ins Katasteramt.
Wie war das Gundstück bei der Eintragung des Wegerechts, Wurde es geteilt, verlegt, oder was ist pasiert das der Weg plötzlich verschwunden ist.
K.
Wo ist der Weg denn nun.
Grundbuchamt gehen und ins Katasteramt.
Wie war das Gundstück bei der Eintragung des Wegerechts, Wurde es geteilt, verlegt, oder was ist pasiert das der Weg plötzlich verschwunden ist.
K.
Der Weg ist nicht verschwunden und südwestlich ist der Weg ca 2 mtr. breit.Die Häuser stehen alle seid ca 100 Jahren
das Haus von A ist Ca 150 Jahre Alt,es ist alles so wie damals
als das Wegerecht eingetragen wurde.
A war schon beim Grundbuchamt, Katasteramt sowie Bauamt.
Keiner konnte oder wollte eine verbindliche Aussage machen.
das Haus von A ist Ca 150 Jahre Alt,es ist alles so wie damals
als das Wegerecht eingetragen wurde.
A war schon beim Grundbuchamt, Katasteramt sowie Bauamt.
Keiner konnte oder wollte eine verbindliche Aussage machen.
Richter meinte Südwestlich wäre nur ein Punkt, also nur eine Hausecke
Was den nun für ein Punkt wenn da ein 2 Meter breiter Weg ist.südwestlich ist der Weg ca 2 mtr. breit.
Ja und dann hat der Anwalt gesagt : Steht im Grundbuch......Richter meinte das A kein Fahr und Wegerecht besitze
Lassen sie sich doch jedes Wort einzel aus der Nase ziehen ??
Wenn es einen Grundbucheintrag gibt und der Weg vorhanden ist dann gibt es keinen Grund das es kein Wegerecht mehr gibt. Also fehlt was an der Geschichte.
Klaus