Be- und Entladen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Be- und Entladen

Beitrag von ehrklicher Kunde » 18.04.2012, 14:02

Es geht um die Nutzung der Gemeinschaftsfläche neben und hinter A Sondereigentum zum Be- und Entladen:
Für Sanierungsarbeiten müssen 4 von 11 Reihenhäusern eingerüstet werden, am Einfachsten geht die Anlieferung des Gerüstes, wenn A die Gemeinschaftsfläche dafür nutzen. Dadurch würden aber Parkplätze einiger Nachbar blockiert.
Die Teilungserklärung gibt zu dem Thema nichts her.

Müssen die dies dulden und wenn ja: wie lange? Es gibt ja so etwas wie eine sachnotwendige Dauer. Kann man die Aktion ankündigen und wer auf seinem Parkplatz stehen bleibt hat halt Pech gehabt und kann nicht raus?
Danke



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Re: Be- und Entladen

Beitrag von Klaus » 18.04.2012, 14:24

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am Einfachsten geht die
Dann gehts also auch anders ?!?! Man kann doch Anderen das Eigentum nicht wegnehmen ohne zu fragen weil das Einfacher ist.
Ich fände es einfacher in "A's" Bett zu schlafen, dann muss ich meins nicht machen und seine Frau ist auch schöner als meine :-)

Was am "Sondereigentum" will A denn machen für das man ein Gerüst braucht ???? Die Außenfassaden sind doch so gut wie immer Gemeinschaftlich.
Kann man die Aktion ankündigen und wer auf seinem Parkplatz stehen bleibt hat halt Pech gehabt und kann nicht raus?
Dann kann es sein das man dem dann eben ein Taxi zahlen muss..... oder Verdienstausfall......

Bei "Abladen" eines Gerüst kann man auch wegfahren wenn einer raus will.

Klaus
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Re: Be- und Entladen

Beitrag von ehrklicher Kunde » 18.04.2012, 14:43

nein, die Fassaden gehören zum Sondereigentum.
ich will niemandem etwas "wegnehmen" sondern 4 Eigentümer wollen lediglich ihr ebenfalls vorhandenes Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum geltend machen. Und die Parkplätze der Nachbaren würden nicht benutzt, sondern lediglich für eine gewisse Zeit (vielleicht eine Stunde blockiert). Bei jedem Umzug dauert das länger.Selbst nach STVO § 286 darf im absoluten Halteverbot länger als 3 Minuten Be- und Entladen, wenn die sachnotwendige Dauer dies erfordert. Da es keine Hausordnung gibt: gilt hier die STVO?
Ansonsten müssten die Handwerker die Gerüstteile durch die Häuser tragen. Ist das für mich und meine Nachbarn zumutbar?

P.S: Wegfahren: wir haben ganz entzückende Nachbarn - die würden alle drei Minuten rein und rausfahren, nur um die Aktion zu behindern und zu boykottieren.

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Re: Be- und Entladen

Beitrag von Klaus » 18.04.2012, 18:24

Wegfahren: wir haben ganz entzückende Nachbarn - die würden alle drei Minuten rein und rausfahren, nur um die Aktion zu behindern und zu boykottieren.
Die Einfahrt können die kaum erzwingen, die können solange anderswo parken-
Selbst nach STVO § 286 darf im absoluten Halteverbot l
Da würde ich doch nochmal nachsehen - du meinst das "eingeschränkte Halteverbot"
Ansonsten müssten die Handwerker die Gerüstteile durch die Häuser tragen.
Und wo ist das Problem - dann müssen die das eben machen. Ich würde an dem Tage einfach weggehen - die Handwerker werden sich den Weg frei machen......
Ist das für mich und meine Nachbarn zumutbar?
Ja

Dort wo du parken willst kann man doch laufen, das behindert keine parkende Autos. Selbstverständlich darf jeder das Gemeinschaftseigentum nutzen.
Aber egal die Handwerker werden sich den besten Weg aussuchen und die Autofahren entsprechen rauslassen. Notfalls werden die den auch wieder reinlassen - aber unter lautem Protest und nach einer 1/2 Stunde...... Das traut der sich dann kein zweites mal.

An sonst bleibt der Rechtsweg (Klage) die Nutzung zu erzwingen weil man ein paar Euro spart - ob das ein Richter mitmacht :-( wohl kaum

Klaus
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Re: Be- und Entladen

Beitrag von ehrklicher Kunde » 19.04.2012, 10:09

Danke für die Tipps - mein Haus wäre perfekt wenn es von jedem Nachbarn mindestens einen Kilometer weit weg wäre - eine Mauer reicht mir nicht mehr :(

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