"Leiter + Hammerrecht"
Verfasst: 02.05.2012, 09:37
Moin,
A mit Miteigentümer in einer Reihenhausanlage. Aufgrund der engen Bebauung sind die Gärten sehr klein(ca 5-6 Meter lang) und dahinter liegen Pkw-Stellplätze für andere Miteigentümer. Bei A steht nun eine Dachreinigung an, und es ist natürlich kaum zu vermeiden, dass Spritzwasser auf die Fahrzeuge kommt und eventuell auch Spritzer von der geplanten Beschichtung der Pfannen. Die Eigentümer wurden vom Beirat nun höflich gebeten, die Parkplätze während der Arbeiten nicht zu benutzen. A weigern sich " ihre Autos irgendwo an der Straße zu parken" und verlangen andererseits, dass A die Autos nicht verschmutzen.
Wo stehen A rechtlich? A bin der Meinung, dass die Miteigentümer unter den geschilderten Gegebenheiten Einschränkungen hinnehmen müssen, da die Arbeiten nicht anders ausgeführt werden können? A leben nicht gerade in einem Viertel, in dem man ständig Angst um seinen Pkw haben muss. Können Sie einen hilfreichen Paragraphen nach WEG nennen?
Da seit Jahren Nachbarschaftsstreitigkeiten ausgetragen werden, verweigern besagte Nachbarn die Räumug der Pakrplätze m.E. aus purer Schikane. Wo steht man da nach § 226 BGB Schikaneverbot?
Danke
A mit Miteigentümer in einer Reihenhausanlage. Aufgrund der engen Bebauung sind die Gärten sehr klein(ca 5-6 Meter lang) und dahinter liegen Pkw-Stellplätze für andere Miteigentümer. Bei A steht nun eine Dachreinigung an, und es ist natürlich kaum zu vermeiden, dass Spritzwasser auf die Fahrzeuge kommt und eventuell auch Spritzer von der geplanten Beschichtung der Pfannen. Die Eigentümer wurden vom Beirat nun höflich gebeten, die Parkplätze während der Arbeiten nicht zu benutzen. A weigern sich " ihre Autos irgendwo an der Straße zu parken" und verlangen andererseits, dass A die Autos nicht verschmutzen.
Wo stehen A rechtlich? A bin der Meinung, dass die Miteigentümer unter den geschilderten Gegebenheiten Einschränkungen hinnehmen müssen, da die Arbeiten nicht anders ausgeführt werden können? A leben nicht gerade in einem Viertel, in dem man ständig Angst um seinen Pkw haben muss. Können Sie einen hilfreichen Paragraphen nach WEG nennen?
Da seit Jahren Nachbarschaftsstreitigkeiten ausgetragen werden, verweigern besagte Nachbarn die Räumug der Pakrplätze m.E. aus purer Schikane. Wo steht man da nach § 226 BGB Schikaneverbot?
Danke